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27. Januar 2022
VERMÖGENSSTEUER MALLORCA

Vermögenssteuer Spanien 2022 – Pflicht auch für Nichtsteuerresidenten mit Immobilieneigentum

Aktuell 13.02.2022

Die spanische Regierung reagiert auf das Urteil aus Bruessel und wendet ab dem 31.03.2022 auch rückwirkend ab dem 01.01.2020 die Verjährung von 4 Jahren von Steuerrechtsverletzungen auf die informative Steuererklärung, Modell 720, an. Das Bussgeld ist auf 50% der nicht eingezahlten Steuerzahllast begrenzt. Hier ist abzuwarten, wie das Gesetz formuliert wird, da das Modell 720 keine Steuerlast auslöst, sondern nur mögliche Einkommensteuernachzahlungen nach sich ziehen kann.

 

Aktuell 27.01.2022

Am 27.01.2022 wurde das langerwartete Urteil von der EU gefällt und das Gesetz welches die Steuererklärung 720 begründet, für europarechtswidrig erklärt.

Der EuGH hält die damit verbundenen Geldbußen und die Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs für unverhältnismäßig.

Der spanische Gesetzgeber muss reagieren und das Gesetz an die Vorgaben des EU Gerichtshofes anpassen.

In dem Urteil werden drei Gründe genannt, warum die Pflicht zur Angabe von Auslandsvermögen im Wert von mehr als 50.000 Euro „gegen EU-Recht verstößt“.

1.

Der erste Grund ist, der europäische Prinzip der Kapitalverkehrsfreiheit verletzt wurde. Durch die Erklärungspflicht und die hohen Bussgelder zogen die in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen eine Investition in Spanien bevor, um die Steuereklärung 720 zu vermeiden.

2.

Der zweite Grund betrifft die Höhe der Strafe, die bis zu 150 % des nicht gemeldeten Betrags erreichen kann, zuzüglich weiterer Sanktionen.

3.

Die dritte Begründung der Richter bezieht sich auch auf die Höhe der in der Verordnung über das Modell 720 vorgesehenen Strafen, die eine Strafe von 5.000 Euro für jede unvollständige Information an die Steuerbehörde und 10.000 Euro für jede falsche Information vorsieht; dazu kommen 100 Euro für Verspätungen (ebenfalls für jede Information).

FAZIT

Der europäische Gerichtshof bestätigt, dass der Zweck der Erlangung der Information über Kapitalvermögen zwar die Steuererklärung 720 an sich rechtfertigt, aber nicht, dass

  • nicht erklärte Vermögensgüter ohne jede steuerliche Verjährung unbegrenzt nacherklärt werden müssen und als Kapitalvermögen mit 19-26% nachversteuert werden müssen.
  • Bussgelder von 5.000,00 EUR für eine fehlende oder fehlerhaft erklärte Dateneinheit verhängt werden, mit einem Midestbussgeld von 10.000,00 EUR und zusätzlich 150% Bussgeld auf den Steuernachzahlbetrag.

Sobald die Vorschriften an das Urteil anpasst werden, kann die Kommission Spanien erneut anklagen, wenn sie der Ansicht ist, dass es dem Urteil der Richter nicht nachgekommen ist.

Mit dieser erneuten Beschwerde kann die EU-Exekutive nun den EuGH auffordern, gegen den nicht konformen Staat eine Geldstrafe zu verhängen.

Steuer sparen Spanien

Familiengesellschaft SL Spanien mit wesentlicher Steuererparnis in der spanischen Vermögenssteuer, Einkommensteuer in Spanien, spanischen Erbschaftssteuer und gemeindlichen Wertzuwachssteuer (plusvalia).

Im folgenden Beispiel wird ersichtlich, dass privat gehaltenes Vermögen wesentlich höher besteuert wird, als in eine Familiengesellschaft (SL = GmbH) eingebrachtes Vermögen.

Zudem ist die Einbringung steuerfrei auf der Einkommensteuerebene, wenn es vor der Einbringung 3 Jahre lang gewerblich genutzt wurde.

Das Berechnungsbeispiel ist orientativ und soll die Tendenz der Steuerersparnis aufzeigen und ersetzt keine Berechnung des Einzelfalls, die unsere Kanzlei Legalium auf Mallorca und Teneriffa im Rahmen einer steuerlichen Beratung anbieten.

Beispiel:


Sie haben 4.8 Mio EUR Immobilienvermögen auf Mallorca, welches als Wohnraum vermietet wird, aufgeteilt in 8 Wohnungen.

Steuerlast Immobilie im Privatvermögen:

Mieteinnahmen jährlich: 121.200 EUR

Einkommensteuer:
a. als Nichtsteuerresident in Spanien: 19%
b. als Steuerresident auf Mallorca: 35.70 %

Vermögenssteuer Mallorca:
56.224 EUR

Erbschaftsteuer, wenn der Eigentümer verstirbt und der einzige Sohn alles erbt.
434.750 EUR

Steuerlast Immobilienvermögen in einer Gesellschaft:

Der Eigentümer gründet eine spanische SL (GmbH) oder SA (Aktiengesellschaft) und bringt sein Immobilienvermögen dort ein, des weiteren wird ein Geschäftslokal angemietet und ein Vollzeitangestellter eingestellt, um die Voraussetzung einer gewerblichen Aktivität zu erfüllen und keine Vermögenshaltungsgesellschaft vorliegt.

Einkommensteuer:

Keine Besteuerung

Körperschaftsbesteuerung

25% Steuersatz, jedoch koennen von der Besteuerungsgrundlage 85% steuerfrei gestelllt werden, da alle Einkuenfte aus dauerhafte Wohnraumvermietung stammt.

Vermögenssteuer Spanien Mallorca:

Keine

Voraussetzungen für die Vermögenssteuerfreistellung:

  • der Gesellschafter muss mindestens 5% Anteile an der Familiengesellschaft halten
  • 50% der Eigentuemer ist auch der Geschaeftsfuehrer der SL und erhaelt mehr als 50% seiner Einkuenfte aus Arbeit und Gewerbe aus dieser Geschaeftsfuehrertaetigkeit – gewerbliche Vemietung ist durch den Vollzeitangestellten gegeben;

Erbschaftssteuer:

Hier kann eine Steuervergünstigung von 95% geltend gemacht werden, da es sich um Betriebsvermögen handelt.

Gemeindliche Wertzuwachssteuer: plusvalia municipal:
Bei einem Erbfall fällt zudem keine gemeindliche Wertzuwachssteuer an, da keine Immobilien vererbt werden, sondern Geschäftsanteile der SL (Familiengesellschaft)

Daraus wird ersichtlich, dass die gewerbliche Vermögensverwaltung mit Geschäftsbetrieb in einer spanischen SL (GmbH) nicht nur steuerliche Vorteile bringt, sondern insbesondere bei größerem Vermögen über 700.000 EUR Wert die Verwaltung und Vererbung erleichtert.

Weitere Informationen zur Vermögenssteuer in Spanien

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