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RIB Mallorca – Investition 2023

Steuersparen

Auf den Baelarischen Inseln wird zum 01.01.2023 zunächst bis zum 31.12.2028 begrenzt, eine vergleichbare Ansparrückstellung eingeführt, die auf Tenerifffa, Gran Canaria und anderen Kanarischen Inseln seit dem Jahre 1994 existiert und als RIC bezeichnet, wobei das „C“ für Canarias steht.


Wesentliche Grundsätze


Wer kann diese Steuervorteile nutzen?

  • Betriebsstätte (EP) einer deutschen GmbH
  • Spanische GmbHs (SL) – beachten Sie auch die neuen Steuervorteile 2023 für innovative Start ups
  • Einzelfirmen


Wie funktioniert die Ansparrückstellung, RIB


Für körperschaftssteuerpflichtige Unternehmen, (SL, Betriebsstätte), kann bis zu 90% der Besteuerungsgrundlage vor Steuer, steuerfrei gestellt werden. Diese Rückstellung muss spätestens in 3 Jahren investiert werden, und die Investition muss in der Regel 5 Jahre im Unternehmen gehalten werden.

Wenn man von einem normalen Körperschaftssteuersatz von 25% ausgeht, dann hat man schliesslich nur noch eine Steuerlast von 2,5%.


TIPP:

Start ups innovativ haben 4 Jahre lang, ab dem 1. Jahr mit Gewinn, nur einen Steuersatz von 15% in der Körperschaftssteuer.

Bei Einzelfirmen wird der Steuervorteil nicht in der Besteuerungsgrundklage reduziert, sondern in der Steuerzahllast.

In welche Vermoegensgüter kann man investieren?

Zu bemerken ist, dass die Investitionen auf Mallorca oder anderen Balearischen Inseln getätigt und dort genutzt werden muessen.

  • Sachanlagevermoegen des Unternehmens, auch Rechte, Lizenzen (Intangible); Umweltschutz (PV Solarstromanlagen), Digitalisierung des Unternehmens etc.
  • Schaffung von Arbeitsplaetzen
  • Erwerb von Firmenbeteiligungen, die dann die Investition vornehmen (Kummulierung von Finanzmitteln, innovative Start ups, Filmcatering, Filmproduktionen)

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Betreuung von ausländischen Investitionen auf den Kanarischen Inseln, (Teneriffa, Gran Canaria) und der Anwendung der RIC

VERMÖGENSSTEUER MALLORCA

Vermögenssteuer Spanien 2022 – Pflicht auch für Nichtsteuerresidenten mit Immobilieneigentum

Aktuell 13.02.2022

Die spanische Regierung reagiert auf das Urteil aus Bruessel und wendet ab dem 31.03.2022 auch rückwirkend ab dem 01.01.2020 die Verjährung von 4 Jahren von Steuerrechtsverletzungen auf die informative Steuererklärung, Modell 720, an. Das Bussgeld ist auf 50% der nicht eingezahlten Steuerzahllast begrenzt. Hier ist abzuwarten, wie das Gesetz formuliert wird, da das Modell 720 keine Steuerlast auslöst, sondern nur mögliche Einkommensteuernachzahlungen nach sich ziehen kann.

 

Aktuell 27.01.2022

Am 27.01.2022 wurde das langerwartete Urteil von der EU gefällt und das Gesetz welches die Steuererklärung 720 begründet, für europarechtswidrig erklärt.

Der EuGH hält die damit verbundenen Geldbußen und die Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs für unverhältnismäßig.

Der spanische Gesetzgeber muss reagieren und das Gesetz an die Vorgaben des EU Gerichtshofes anpassen.

In dem Urteil werden drei Gründe genannt, warum die Pflicht zur Angabe von Auslandsvermögen im Wert von mehr als 50.000 Euro „gegen EU-Recht verstößt“.

1.

Der erste Grund ist, der europäische Prinzip der Kapitalverkehrsfreiheit verletzt wurde. Durch die Erklärungspflicht und die hohen Bussgelder zogen die in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen eine Investition in Spanien bevor, um die Steuereklärung 720 zu vermeiden.

2.

Der zweite Grund betrifft die Höhe der Strafe, die bis zu 150 % des nicht gemeldeten Betrags erreichen kann, zuzüglich weiterer Sanktionen.

3.

Die dritte Begründung der Richter bezieht sich auch auf die Höhe der in der Verordnung über das Modell 720 vorgesehenen Strafen, die eine Strafe von 5.000 Euro für jede unvollständige Information an die Steuerbehörde und 10.000 Euro für jede falsche Information vorsieht; dazu kommen 100 Euro für Verspätungen (ebenfalls für jede Information).

FAZIT

Der europäische Gerichtshof bestätigt, dass der Zweck der Erlangung der Information über Kapitalvermögen zwar die Steuererklärung 720 an sich rechtfertigt, aber nicht, dass

  • nicht erklärte Vermögensgüter ohne jede steuerliche Verjährung unbegrenzt nacherklärt werden müssen und als Kapitalvermögen mit 19-26% nachversteuert werden müssen.
  • Bussgelder von 5.000,00 EUR für eine fehlende oder fehlerhaft erklärte Dateneinheit verhängt werden, mit einem Midestbussgeld von 10.000,00 EUR und zusätzlich 150% Bussgeld auf den Steuernachzahlbetrag.

Sobald die Vorschriften an das Urteil anpasst werden, kann die Kommission Spanien erneut anklagen, wenn sie der Ansicht ist, dass es dem Urteil der Richter nicht nachgekommen ist.

Mit dieser erneuten Beschwerde kann die EU-Exekutive nun den EuGH auffordern, gegen den nicht konformen Staat eine Geldstrafe zu verhängen.

Steuer sparen Spanien

Familiengesellschaft SL Spanien mit wesentlicher Steuererparnis in der spanischen Vermögenssteuer, Einkommensteuer in Spanien, spanischen Erbschaftssteuer und gemeindlichen Wertzuwachssteuer (plusvalia).

Im folgenden Beispiel wird ersichtlich, dass privat gehaltenes Vermögen wesentlich höher besteuert wird, als in eine Familiengesellschaft (SL = GmbH) eingebrachtes Vermögen.

Zudem ist die Einbringung steuerfrei auf der Einkommensteuerebene, wenn es vor der Einbringung 3 Jahre lang gewerblich genutzt wurde.

Das Berechnungsbeispiel ist orientativ und soll die Tendenz der Steuerersparnis aufzeigen und ersetzt keine Berechnung des Einzelfalls, die unsere Kanzlei Legalium auf Mallorca und Teneriffa im Rahmen einer steuerlichen Beratung anbieten.

Beispiel:


Sie haben 4.8 Mio EUR Immobilienvermögen auf Mallorca, welches als Wohnraum vermietet wird, aufgeteilt in 8 Wohnungen.

Steuerlast Immobilie im Privatvermögen:

Mieteinnahmen jährlich: 121.200 EUR

Einkommensteuer:
a. als Nichtsteuerresident in Spanien: 19%
b. als Steuerresident auf Mallorca: 35.70 %

Vermögenssteuer Mallorca:
56.224 EUR

Erbschaftsteuer, wenn der Eigentümer verstirbt und der einzige Sohn alles erbt.
434.750 EUR

Steuerlast Immobilienvermögen in einer Gesellschaft:

Der Eigentümer gründet eine spanische SL (GmbH) oder SA (Aktiengesellschaft) und bringt sein Immobilienvermögen dort ein, des weiteren wird ein Geschäftslokal angemietet und ein Vollzeitangestellter eingestellt, um die Voraussetzung einer gewerblichen Aktivität zu erfüllen und keine Vermögenshaltungsgesellschaft vorliegt.

Einkommensteuer:

Keine Besteuerung

Körperschaftsbesteuerung

25% Steuersatz, jedoch koennen von der Besteuerungsgrundlage 85% steuerfrei gestelllt werden, da alle Einkuenfte aus dauerhafte Wohnraumvermietung stammt.

Vermögenssteuer Spanien Mallorca:

Keine

Voraussetzungen für die Vermögenssteuerfreistellung:

  • der Gesellschafter muss mindestens 5% Anteile an der Familiengesellschaft halten
  • 50% der Eigentuemer ist auch der Geschaeftsfuehrer der SL und erhaelt mehr als 50% seiner Einkuenfte aus Arbeit und Gewerbe aus dieser Geschaeftsfuehrertaetigkeit – gewerbliche Vemietung ist durch den Vollzeitangestellten gegeben;

Erbschaftssteuer:

Hier kann eine Steuervergünstigung von 95% geltend gemacht werden, da es sich um Betriebsvermögen handelt.

Gemeindliche Wertzuwachssteuer: plusvalia municipal:
Bei einem Erbfall fällt zudem keine gemeindliche Wertzuwachssteuer an, da keine Immobilien vererbt werden, sondern Geschäftsanteile der SL (Familiengesellschaft)

Daraus wird ersichtlich, dass die gewerbliche Vermögensverwaltung mit Geschäftsbetrieb in einer spanischen SL (GmbH) nicht nur steuerliche Vorteile bringt, sondern insbesondere bei größerem Vermögen über 700.000 EUR Wert die Verwaltung und Vererbung erleichtert.

Weitere Informationen zur Vermögenssteuer in Spanien

UMSATZSTEUER AUF BAULEISTUNGEN

Umsatzsteuer Bauleistungen GU


Bauvertrag und schlüsselfertiger Immobilienerwerb

In Spanien gibt es bei einem Grundstückskauf folgende Steuerarten aus Käufersicht.

  • Kauf eines Baugrundstücks von Privat: Grunderwerbssteuer 8-11% (wertabhängig)
  • Kauf eines Baugrundstücks von einem Unternehmen: Umsatzsteuer 21% + Dokumentensteuer (AJD): 1.5%

Wenn jedoch eine fertiggestellte neu erbaute Immobilie erworben werden soll, dann gibt es einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 10% + 1.5% Dokumentensteuer.

Der Grund ist, dass der Kauf einer Neubauwohnung steuerlich begünstigt sein soll.

In der Praxis findet man auch die sogenannten GU – Generalunterehmerangebote, von Baugrundstück und schlüsselfertigen Immobilienbau zu einem Festpreis.

Hier kann es regelmäßig zu Problemen mit der spanischen Finanzbehörde kommen, da die Finanzbehörde 21% Umsatzsteuer auf den Grundstückskauf eines Baugrundstücks verlangt und auf die Bauleistungen nur 10%.

SteuerTIPP:

Hier gibt es schon beim Kauf des Grundstücks bzw Gestaltung des Bauvertrages rechtliche Möglichkeiten, nur 10% Umsatzsteuer für das gesamte Projekt zu zahlen.

Grund ist eine Entscheidung der Finanzbehörden (DGT) aus dem Jahre 2016, wo ein Bauträger 8 Bauparzellen mit Immobilie auf Plan verkauft hat und die Rechtsfrage geklärt werden musste, ob der allgemeine Steuersatz oder der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.

Hier wurde auf den Käuferwillen und die Verfügungsmöglichkeit über das Baugrundstück abgestellt und schließlich der ermäßigte Steuersatz in der Umsatzsteuer für richtig befunden.

Schließlich darf neben der Steuerersparnis, aber nicht die Risikovermeidung für den Immobilienkäufer aus den Augen verloren werden, gerade bei Generalunternehmerverträgen muss auch die Kontrollmöglichkeit der Bauqualität, Baukosten und Baufristen durch den Erwerber gegeben sein und Anzahlungen durch Bürgschaft, Versicherung oder Hypothek gesichert sein.

IMMOBILIENKAUF MALLORCA – STEUERPFLICHTEN

Bei einem Immobilienkauf auf Mallorca gibt es kurzfristige Steuerpflichten, die in 30 Tagen nach dem Notartermin zu erledigen sind und langfristige Steuerpflichten, die man während der gesamten Eigentumszeit erfüllen muss.
In Spanien gilt das Prinzip der Selbstveranlagung, sprich Sie müssen freiwillig und fristgemäß die Steuererklärung einreichen, ohne Aufforderung der Finanzbehörde.

Erfüllen Sie nicht selbst die Steuerpflicht, verhängt das spanische Finanzamt direkt Bußgeld und Verzugsaufschlag.

TIPP:

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket für Ihren Immobilienkauf auf Mallorca oder auch Teneriffa, Gran Canaria, so dass Sie sorglos Eigentum erwerben und eine kurzfristige und langfristige Betreuung vor und nach dem Immobilienkauf in deutscher Sprache auf Mallorca haben und auch einen Ansprechpartner in unseren deutschen Kanzleistandorten, Tettnang, (Bodensreeraum), Berlin, Hannover, Weinheim. 

Kurzfristige Steuerpflichten beim Immobilienkauf

Kurzfristige Steuerpflichten beim Immobilienkauf auf Mallorca für eine natürliche Person, deutsche Gmbh, oder SL (spanische GmbH):

  • Grunderwerbssteuer (30 Tagesfrist nach dem Notartermin) bei der Finanzbehörde auf Mallorca ATIB
  • Steuerrückbehalt 3% beim Kauf vom Nichtsteuerresidenten (30 Tagesfrist) bei der staatlichen Finanzbehörde AEAT
  • Rückbehalt gemeindliche Wertzuwachssteuer  – plusvalia municipal (sollte die Gemeinde 6 Monate lang nicht auf die Erklärung reagieren, kann wegen Verwaltungsverzug die Zahlung ausgesetzt werden – aktuelle Rechtsprechung 2021)

     

Langfristige Steuerpflichten, die sich jährlich wiederholen

  • Grundsteuer (IBI) bei der Gemeinde
  • Quartalsmeldungen bei Vermietung mit 19% Steuerlast auf den Gewinn (Erklärungsformular 210)
  • Eigennutzungssteuer für eigengenutzte Immobilien – einmal jährlich (Erklärungsformular 210)
  • Vermögenssteuer bei einem Anschaffungspreis der Immobilie ab 700.000 Euro.


Die Steuererklärung 210 ist obligatorisch für jeden Immobilieneigentümer in Spanien,  Mallorca, der nicht steuerlich in Spanien ansässig ist.

Definition Steuerliche Ansässigkeit:

Nach der spanischen gesetzlichen Regelung, Art.9 LIRPF,  ist eine Ansässigkeit in Spanien gegeben, wenn man länger als 183 Tage im Kalenderjahr sich in Spanien aufhält.

Steuerfalle:

Ehegattin lebt mit Kindern auf Mallorca und Ehegatte in Deutschland. Die spanische Finanzbehörde vermutet die steuerliche Ansässigkeit von der ganzen Familie auf Mallorca mit unbeschränkter Einkommensteuerplicht und Vermögenssteuerpflicht. In solchen Fällen ist eine Beratung durch unsere Kanzlei dringendst zu empfehlen.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist man steuerlich ein sogenannter Nichtresident, d.h. wenn man Immobilieneigentum auf Mallorca hat, dann muss eine jährliche Steuererklärung im Modell 210 abgegeben werden.

Wie hoch ist die Steuerlast?

Die Eigennutzungssteuer ist keine Ertragssteuer.

  • Besteuerungsgrund: Immobilieneigentum in Spanien mit Selbstnutzung (nicht Grundstück ohne Bebauung)
  • Berechnungsgrundlage: Katasterwert  x 2% (Ausnahmefälle: 1.1%)
  • Steuersatz: 19%
  • Abgabezeitpunkt: bis zum 31.12. des Folgejahres

Beispiel:

Immobilienkauf 2021: erste Abgabe bis zum 31.12.2022

Unser Honorar für die Erstellung 107 Euro.

Abzugsfähigkeit in der deutschen Einkommensteuer: Nein, da keine Ertragssteuer.

Einreichungsvoraussetzungen und notwendige Daten

  • NIE Nummer des Steuerpflichtigen
  • Anmeldung der NIE Nummer bei der spanischen Steuerbehoerde
  • Geburtsdatum
  • Katasterwert und Anschrift der Immobilie auf Mallorca
  • Bankkonto zur Belastung

Einreichungsverfahren zu empfehlen: Es gibt nicht mehr die Möglichkeit der Einreichung in Papierform, sondern nur noch elektronisch oder bei einer spanischen Bank mit Bareinzahlung.

Elektronische Einreichung mit Belastung auf einem spanischen Bankkonto zum 31.12. ( in der Praxis nicht zu empfehlen, da die Finanzbehörden oftmals die Belastung nicht ordnungsgemäß vornehmen) 

WICHTIG: Das Steuererklaerungsformular 210 hat verschiedene Anwendungen, deshalb kann man nicht vom Formular 210 sprechen, sondern muss unterscheiden.

Anwendungsfelder fuer das Modell 210:

  • Eigennutzungssteuer jährlich
  • Vermietung Spanien Immobilien vierteljährlich
  • Differenzbesteuerung bei Steuerrückbehalten in Spanien – Beispiel: Sie vermieten über eine Agentur oder einen Hotelbetreiber, der von der Mietzahlung schon 19% an die Finanzbehörde abführt, dann kann der zu hoch eingezahlte Zahlbetrag innerhalb von 4 Jahren zurückgefordert werden.
  • Gewinnsteuer nach Immobilienverkauf – innerhalb von 4 Monaten nach dem Notartermin

TIPP:

Die Steuererklärung 210 gilt für natürliche Personen und juristische Personen (GmbH, spanische SL), jedoch ist es umstritten, ob eine GmbH oder KG mit Immobilieneigentum auf Mallorca auch eine Eigennutzungssteuer zu zahlen hat.

Dies ist im Einzelfall zu prüfen und bei der KG regelmäßig zu bejahen, da diese steuerlich in Spanien transparent ist, sprich der Kommanditist in die persönliche Steuerpflicht gerät.

Immobilienkauf, Immobilienverkauf – Steuertipp

Nicht nur der Immobilienkauf auf Mallorca sollte rechtlich ordentlich geprüft steuerlich geplant sein.

Auch der Immobilienverkauf sollte ordentlich vorbereitet werden, um steuerfrei verkaufen zu koennen.

Wenn Sie älter als 65 Jahre alt sind und Ihre Mallorca Wohnsitzimmobilie verkaufen, dann ist der Gewinn steuerfrei.

Verkaufen Sie mit 64 Jahren, müssten Sie 19-23% Gewinnsteuer bezahlen, ab 200.000 EUR Gewinn sogar 26%. (lesen Sie unten den Steuertipp zum Steuern sparen)

Wenn es nicht die Wohnsitzimmobilie war, sondern die Ferienimmobilie, dann kann man ab 65 Jahre bis zu 240.000 EUR vom Gewinn aus dem Immobilienkauf steuerfrei stellen, wenn in eine Leibrentenversicherung mit monatlicher Rentenzahlung investiert wird. Ab dem 70. Lebensjahr zahlt man nur noch 8% Einkommensteuer auf die Leibrente.

STEUERTIPP

Aktuelle Steuerrechtsprechung in Spanien vom 17.02.2021 mit einem Sieg gegen die spanischen Finanzbehörden in Fragen der Steuerbefreiung des Gewinnes in der spanischen Einkommensteuer bei Reinvestition innerhalb von 2 Jahren:

Eine Dame, 50 Jahre alt, verkaufte die Wohnung und investierte den Gewinn in eine neue Wohnung, die sich noch im Bau befand.

Die Investition fand innerhalb von 2 Jahren nach dem Verkauf der ersten Wohnung statt, aber die Fertigstellung der neuen Immobilie dauerte 3 Jahre.

Folglich hatte die spanische Finanzbehörde die Gewinnsteuerbefreiung wegen Reinvestition verneint, da die neue Immobilie innerhalb von 2 Jahren hätte erworben werden müssen, sprich fertiggestellt.

Das oberste spanische Gericht hat der Steuerpflichtigen recht gegeben, dass schon der Kauf auf Plan der Immobilie innerhalb von 2 Jahren ausreichend war, um den reinvestierten Gewinn steuerfrei zu stellen.

Schenkung in Spanien – Immobilie auf Mallorca

Immobilienschenkung auf Mallorca unter Niessbrauchsvobehalt

Beispiel:

Die Eltern haben eine Ferienimmobilie auf Mallorca, in Calvia und in Adeje, Teneriffa. Sie möchten zu Lebzeiten die Immobilien dem Sohn verschenken, und zu Lebzeiten noch das Nutzungsrecht behalten. Alle Beteiligten leben in Deutschland und sind Deutsche.

RECHTLICHE VORGEHENSWEISE

  • Berechnung des steuerlichen Mindeswertes der Immobilien durch unsere Kanzlei
  • Berechnung der Schenkungssteuer
  • Hinweis: Die Schenkungssteuer ist für Mallorca und Teneriffa separat zu berechnen, da jede Region eigene Schenkungssteuerregelungen hat.
  • Berechnung der Gewinnsteuer des spanischen Staates, die auch bei einer Schenkung anfällt (sogenannte ganancia patrimonial)
  • Berechnung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (sogenannte plusvalia municipal)
  • Vorbereitung der Schenkungsurkunde in deutscher und spanischer Sprache
  • Erstellung der Vollmacht, so dass RA D. Luickhardt im Namen und in Vertretung von Schenker und Beschenkten, ohne Anwesenheit der Mandanten in Spanien, den Schenkungsvertrag in notarieller Urkunde unterschreiben kann.
  • Erstellung der Schenkungssteuererklärung
  • Einreichung der Schenkungssteuererklärung bei der staatlichen Finanzbehórdein Madrid, unter Anwendung des regionalen Schenkungssteuerrechts.
  • Grundbuchumschreibung in Spanien

Zu Punkt 4 soll hier weiter ausgeführt werden, dass der Schenkungsvertrag nach spanischem Recht erstellt werden muss, um im spanischen Grundbuch eingetragen werden zu können.

Die Schenkung ist im spanischen Zivilgesetzbuch in den Artikeln 618 – 656 CC geregelt.

Öffentliche Urkunde obligatorisch

Eine Schenkung muss in öffentlicher Urkunde vertraglich beurkundet werden wenn sich um eine:

  • Immobilienschenkung handelt
  • ein Nutzungsrecht (Niessbrauch) zurückbehalten wird.

TIPP

Eine Schenkung kann nur zu Lebzeiten erfolgen. Auf Mallorca gibt es eine Sonderregelung einer Schenkung auf den Tod, die aber ebenso zu Lebzeiten zu unterzeichnen ist, aber der Erbschaftssteuer und nicht der Schenkungssteuer unterliegt, was steuerliche Vorteile bringt. Hierzu beraten wir gerne und führen die Schenkung auf Mallorca durch.

Im folgenden eine typische Schenkungsurkunde mit Niessbrauchsvorbehalt und dem Mindestinhalt, der in jedem Einzelfall angepasst werden muss.

Zum Beispiel gibt es Sonderklauseln, wie dass der Schenker noch zu Lebzeiten frei über die Immobilie verfügen können möchte u.a. 

Muster Schenkungsurkunde

Schenkungsurkunde Immobilie Spanien (Niessbrauchsvorbehalt)

Touristische Vermietung auf Mallorca im Jahre 2021

Auf Mallorca und den anderen Balearen Inseln, Ibiza, Formentera und Menorca regelt das Gesetz 8/2012 die touristische Vermietung, zusammen mit einem Raumordnungsplan PIAT, der die Verfügbarkeit der touristischen Vermietungsplätze reguliert.

Es ist zu unterscheiden

GEWERBLICHE TOURISTISCHE VERMIETUNG

Gewerbliche Touristische Vermietung von Tagen oder Wochen

  • Hotel: längstens 1 Monat (EAT)
  • Einfamilienhaus: Keine zeitliche Beschränkung der Genehmigung
  • Mehrfamilienhaus mit Stockwerkseigentum: die Genehmigung ist auf 5 Jahre beschränkt und kann verlängert werden. Die Vermietung der einzelnen Zimmer ist untersagt.

Hervorzuheben ist, dass für 4 Vermietungsplätze mindestens ein Bad vorhanden sein muss und die Wohnung behindertengerecht ist.

Zu unterscheiden ist davon,

VERMIETUNG DER EIGENEN WOHNUNG

Die Vermietung der eigenen Wohnung (ETH), nicht länger als 60 Tage im Kalenderjahr.

Voraussetzung ist:

  • Direktvermietung vom Eigentümer ohne Vermittler
  • Kompatibilität mit den Zonen der Gemeinde für touristische Vermietung in Wohngebieten, Mischgebieten:

Im Art.5 und 75 wird ein Zonenplan PIAT auf Mallorca vorgegeben, der die maximale Verfügbarkeit von touristischen Vemietungsplätzen vorgibt, als auch die Voraussetzungen hierfür.
Zu unterscheiden davon ist der Indice für die maximale Anzahl der Vermietungsplätze je Parzellengrösse.

  • Der Eigentümer darf nicht mehr als 2 weitere Immobilien nach Ziffer 1 touristisch vermieten
  • Die Genehmigung ist nach Abgabe der DRIAT auf 5 Jahre begrenzt.
  • Hier ist die Zimmervermietung erlaubt.

LÄNDLICH GEPRÄGTE FINCAS

Zu Beachten sind die Einschränkungen von der touristischen Vermietung auf ländlich geprägten Fincas im PIAT in der Fassung vom 16.7. 20 und die Aufteilung der privaten touristischen Vermietung zur gewerblichen Vermietung und nunmehr unterschieden wird, nach sogenannten Bolsas in Art.17:

  • Gewerbliche touristische Unterkünfte / alojamiento turistico: 15000
  • Private touristische Vermietung: 28000
  • Suelo Rustico Protegido – Geschüztes Agrarland: Verbot der touristischen Vermietung

Die Aufteilung der touristischen Vermietplaetze im Jahre 2018 war nach Gemeindengebieten wie folgt:

Andratx 1961
Artá: 2837
Binisssalem 652
Calvia: 5217Campos: 3965
Felanitx: 4761
Inca 1672
Llucmajor: 7045
Pollenca: 12018
Santanyi: 5377
Son Severa: 2310

Hinweis

Zu COVID Krisenzeiten ist vom 15.05.2020 bis zum 31.12.2021 der Antrag DRIAT in der Stadt Palma de Mallorca nicht zulässig.

Gerne stehen wir Ihnen für den Antrag auf die touristische Vermietung auf Mallorca in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht zur Verfügung.


Wichtig ist, dass mit der Einreichung der sogenannten Verantwortlichkeitserkläerung DRAT sofort mit der Vermietung begonnnen werden, kann, soweit die genannten Unterlagen allesamt vorliegen.

UNTERLAGEN: ANTRAG TOURISTISCHE VERMIETUNGSLIZENZ

  • Nachweis 5 Jahre Wohnungsnutzung
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad)
  • Energiepass mit der Mindest Einstufung B oder C
  • Kompatibilitätsbescheinigung mit den Gemeindevorgaben zu den touristischen Vermietungsplätzen
  • Bescheinigung der Erlangung der touristischen Vermietungsplätze
  • Im Falle der Vermietung der eigenen Immobilie: Einwohnermeldeamtsbescheinigung
  • Einwilligung der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, dass die touristische Vermietung im Mehrfamilienhaus nicht untersagt ist;
  • Haftpflichtversicherung
  • Kaufurkunde
  • letzter Grundsteuerzahlbeleg mit Katasterwert

STEUERPFLICHTEN TOURISCHE VERMIETUNG

Die Steuerpflichten bei einem Nichtsteuerresidenten, der nicht in Spanien steuerlich ansässig ist und nur Übernachtung anbietet ohne Hotelserviceleistungen:

  • Anmeldung der touristischen Vermietung bei der staatlichen Finanzbehörde (AEAT).
  • Quartalsmeldungen in der Steuererklärung 210 mit 19% Steuerlast auf den Gewinn.
  • Leerstandsmeldung für die nicht vemieteten Zeiträume im Folgejahr.
  • Buchhaltung mit Überschussrechnung und Inventarerstellung für die Abschreibung von Gebäude und beweglichen Gütern.
  • Zahlung der Touristensteuer an die Balearische Regierung mit den Optionen, der jährlichen und der Quartalsmeldung

SONSTIGES


Einkommensteuer:

Sollte ein in Deutschland Ansässiger auf Mallorca touristisch vermieten, dann sind im laufenden Kalenderjahr in Spanien die Quartalsmeldungen abzugeben und im Folgejahr in der deutschen Einkommensteuererklärung die Anlage VuV, AuS zu nutzen.

Auf Mallorca bezahlte Gewinnsteuer aus Vermietung kann in Deutschland nach Art.6 DBA Spanien Deutschland in Deutschland angerechnet werden.

Polizeirecht:

Jeder Gast muss innerhalb von 24 Stunden bei der spanischen Polizei online gemeldet werden. Hier erledigen wir gerne die Erstanmeldung für Sie.