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RIB Mallorca – Investition 2025

Steuer Sparen

RIB Ansparrückstellung Balearen (Mallorca, Ibiza etc) mit bis zu 90%iger Steuerersparnis in der Körperschaftssteuer (Sonderregelungen gibt es fuer die Einkommensteuer).

Die Investition in eine Immobilie zur dortigen Ausübung der gewerblichen Aktivität, ist als Sachanlagevermögen als Ansparrÿckstellung auf den Balearen meist die erste Wahl.

Weiter unten sehen Sie alle gesetzlichen Investitionsmöglichkeiten in der RIB.

GERICHTSENTSCHEIDUNG (JANUAR 2025)

  • Erwerb einer Immobilie, die zur Miete genutzt wurde,
  • Erwerb einer Wohnung, ob diese zur ausschließlichen Nutzung durch das Personal des Unternehmens als Investition zulässig ist.

Die gestellten Fälle sind:

Eine Entität mit dem CNAE 6920, die ihre Geschäftstätigkeit auf den Balearen ausübt und im Jahr 2024 die Reserve für Investitionen auf den Balearen (im Folgenden RIB) bilden wird, möchte wissen, ob sie diese durch den Erwerb der Immobilie, in der sich ihr Hauptsitz befindet und die sie derzeit gemietet hat, sowie durch den Erwerb einer weiteren Immobilie für einen neuen Hauptsitz auf den Balearen materialisieren kann.

In diesem Zusammenhang muss zwischen dem Bauwerk und dem Boden der Immobilie(n), in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, unterschieden werden:

  • Das Bauwerk ist zur Materialisierung der RIB geeignet, unabhängig davon, ob es neu oder gebraucht ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss gemäß den Rechnungslegungsvorschriften als Sachanlage gelten; es darf nicht vollständig Teil der Materialisierung der RIB durch einen anderen Steuerpflichtigen gewesen sein; es muss auf den Balearen genutzt werden; es muss der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein; es muss für deren Entwicklung notwendig sein; und es muss mindestens fünf Jahre in Betrieb bleiben, ohne übertragen, vermietet oder an Dritte abgetreten zu werden.
  • Der Boden ist nicht zur Materialisierung der RIB geeignet, da die Tätigkeit der Entität nicht zu den Tätigkeiten der Abteilungen 1 bis 4 des ersten Abschnitts der IAE-Tarife gehört. b) Eine Entität auf den Balearen, deren Tätigkeit die Gastronomie ist und die im Jahr 2023 eine Wohnung erwirbt, die ausschließlich zur Deckung des Wohnbedarfs ihres Personals während der Dauer der entsprechenden Arbeitsverträge genutzt wird. Sie möchte wissen, ob der Erwerb der Immobilie als vorgezogene Investition im Hinblick auf die Materialisierung der RIB angesehen werden kann. Obwohl sich die Immobilie auf den Balearen befindet und der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist, kann sie nicht als geeignete Investition angesehen werden, da sie ausschließlich ihren Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wird und somit nicht die Voraussetzung erfüllt, mindestens fünf Jahre im Unternehmen des Erwerbers in Betrieb zu bleiben, ohne übertragen, vermietet oder an Dritte abgetreten zu werden.

INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN

A.Erwerb von Anlagevermögen

Materiell oder immateriell, von Vermögenswerten, die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt auf den Balearen beitragen, in den gesetzlich festgelegten Bedingungen, sowie die Forschungs- und Entwicklungskosten, die sich aus Forschungs-, Entwicklungs- und technologischen Innovationsaktivitäten gemäß Artikel 35.1 und 2 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer ergeben.

Im Falle von Grundstücken, bebaut oder unbebaut, müssen diese verwendet werden:

  • Zur Förderung von Sozialwohnungen,
  • Zur Entwicklung von industriellen Aktivitäten,
  • Für sozial-gesundheitliche Aktivitäten, Altenheime, geriatrische Zentren und neurologische und physische Rehabilitationszentren.
  • Für kommerzielle Zonen (Einkaufszentren), die einem Sanierungsprozess unterzogen werden.
  • Für touristische Aktivitäten, die im Gesetz 8/2012 vom 19. Juli über den Tourismus auf den Balearen geregelt sind, deren Erwerb die Sanierung einer touristischen Einrichtung zum Ziel hat. (Hotelrenovierung)

Zum alleinigen Zweck, den Wert des Bodens in den Betrag der Reservematerialisierung einzubeziehen, gelten Sanierungsarbeiten als Maßnahmen zur Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von touristischen Einrichtungen, sofern sie die notwendigen Bedingungen erfüllen, um als höherer Wert des Immobilienvermögens in das Anlagevermögen aufgenommen zu werden.

Im Falle von immateriellem Anlagevermögen kann die Rücklage nicht in Marken oder nicht patentiertes Wissen investiert werden, in den gesetzlich festgelegten Bedingungen.

Im Falle von Passagiertransportmitteln auf dem Seeweg müssen diese ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen im Rahmen von Aufgaben von allgemeinem Interesse verwendet werden, die den öffentlichen Bedürfnissen der Balearen entsprechen.

Im Falle von Passagiertransportfahrzeugen auf der Straße muss das Unternehmen seinen steuerlichen Sitz auf den Balearen haben.

B.Schaffung von Arbeitsplätzen,

die direkt mit den in Buchstabe A vorgesehenen Investitionen zusammenhängen und innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme dieser Investition erfolgt.

Die Schaffung von Arbeitsplätzen wird durch die Erhöhung der durchschnittlichen Gesamtbelegschaft des Steuerpflichtigen in diesem Zeitraum im Vergleich zur durchschnittlichen Belegschaft der 12 Monate vor dem Datum der Inbetriebnahme der Investition bestimmt, sofern diese Erhöhung über einen Zeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten wird, außer im Falle von Steuerpflichtigen, die die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer erfüllen, im Steuerzeitraum, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Rücklage dotiert wird, die diese Erhöhung über einen Zeitraum von drei Jahren aufrechterhalten müssen.

Für die Berechnung der durchschnittlichen Gesamtbelegschaft des Unternehmens und ihrer Erhöhung werden die beschäftigten Personen gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung herangezogen.

C. Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen am Kapital,

die von Gesellschaften infolge ihrer Gründung oder Kapitalerhöhung ausgegeben werden und ihre Tätigkeit im Archipel ausüben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Diese Gesellschaften werden die in den Buchstaben A und B vorgesehenen Investitionen unter den in diesem Abschnitt geregelten Bedingungen tätigen. Sofern sowohl die Kapital zeichnende Gesellschaft als auch die investierende Gesellschaft die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer  im Steuerzeitraum erfüllen, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Reserve dotiert wird, ist es möglich, die Investitionen der genannten Buchstaben A und B unter den für diese Art von Steuerpflichtigen vorgesehenen Bedingungen und Konditionen zu tätigen.
  • Diese Gesellschaften müssen diese Investitionen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Steuerfälligkeit des entsprechenden Steuerjahres tätigen, in dem der Steuerpflichtige, der die Aktien oder Beteiligungen an ihrem Kapital erwirbt, die in diesem Abschnitt geregelte Reserve dotiert hat.
  • Die so erworbenen Vermögenswerte müssen in den Balearen in Betrieb gehalten werden, wie in diesem Abschnitt vorgesehen.
  • Der Erwerbswert der von der beteiligten Gesellschaft getätigten Investitionen muss mindestens den von dem Steuerpflichtigen für die erworbenen Aktien oder Beteiligungen gezahlten Betrag erreichen.
  • Die von der beteiligten Gesellschaft getätigten Investitionen führen nicht zur Anwendung eines anderen steuerlichen Vorteils.

Zu diesem Zweck wird die Kapital zeichnende Gesellschaft der ausgebenden Gesellschaft den Nennwert der erworbenen Aktien oder Beteiligungen sowie das Datum mitteilen, an dem die Frist für die Materialisierung ihrer Investition endet.

Die ausgebende Gesellschaft wird der Kapital zeichnenden Gesellschaft die mit ihren Aktien oder Beteiligungen getätigten Investitionen, deren Zeichnung die Materialisierung der Reserve zur Folge hatte, sowie deren Datum mitteilen.

Die getätigten Investitionen werden als mit den aus den Aktien oder Beteiligungen stammenden Mitteln finanziert angesehen, entsprechend der Reihenfolge, in der ihre tatsächliche Einzahlung erfolgt ist.

Im Falle von Einzahlungen am selben Datum wird davon ausgegangen, dass sie proportional zur Finanzierung der Investition beitragen.

Die Vermögenswerte, in die investiert wird, müssen sich auf den Balearen befinden oder dort empfangen werden, dort genutzt werden, betroffen und notwendig für die Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Steuerpflichtigen sein, außer im Falle von Vermögenswerten, die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt auf den Balearen beitragen.

Zu diesem Zweck gelten als auf den Balearen gelegen und genutzt:

  • Die Flugzeuge, die durch ihre Bestimmung zur Verbesserung der Verbindungen der Balearen beitragen, in den gesetzlich festgelegten Bedingungen.
  • Die Schiffe unter spanischer Flagge und mit Heimathafen auf den Balearen.
  • Die Transport- und Kommunikationsnetze, die das balearische Archipel mit dem Ausland verbinden, für den Abschnitt derselben, der sich innerhalb des Territoriums der Balearen befindet, und für den außerhalb desselben gelegenen Teil, der zur Verbindung der verschiedenen Inseln des Archipels genutzt wird.
  • Die Softwareanwendungen und die gewerblichen Schutzrechte, die keine bloßen Unterscheidungszeichen des Steuerpflichtigen oder seiner Produkte sind und ausschließlich in Produktionsprozessen oder kommerziellen Aktivitäten verwendet werden, die im territorialen Bereich der Balearen entwickelt werden, sowie die Urheberrechte, die ausschließlich im balearischen Archipel vervielfältigt und vertrieben werden.
  • Die Verwaltungszugeständnisse zur Nutzung von öffentlichen Gütern, die auf den Balearen gelegen sind.
  • Die Verwaltungszugeständnisse zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die ausschließlich im Archipel entwickelt werden.
  • Die Verwaltungszugeständnisse für öffentliche Bauarbeiten zur Ausführung oder Nutzung von öffentlichen Infrastrukturen, die auf den Balearen gelegen sind.

Es wird davon ausgegangen, dass der Betrag der Investition den Erwerbspreis oder die Produktionskosten der Vermögenswerte erreicht, unter Ausschluss von Zinsen, indirekten staatlichen Steuern und deren Zuschlägen, ohne dass er ihren Marktwert übersteigen darf.

Im Falle von Transport- und Kommunikationsnetzen, die das balearische Archipel mit dem Ausland verbinden, erreicht der Betrag der Materialisierung den Erwerbswert oder die Produktionskosten des Abschnitts derselben, der sich innerhalb des Territoriums der Balearen befindet, und den außerhalb desselben gelegenen Teil, der zur Verbindung der verschiedenen Inseln des Archipels genutzt wird.

Im Falle der in Buchstabe A des Nummer 4 dieses Abschnitts vorgesehenen Investitionen darf der Betrag der Materialisierung der Reserve in immateriellem Anlagevermögen 50 Prozent des Gesamtwerts des Investitionsprojekts, zu dem sie gehören, nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um Steuerpflichtige, die die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer im Steuerzeitraum erfüllen, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Reserve dotiert wird.

Es werden 50 Prozent der Kosten für vorbereitende Studien und Beratungen berücksichtigt, wenn sie direkt mit den in Buchstabe A des Nummer 4 dieses Abschnitts vorgesehenen Investitionen zusammenhängen und es sich um Steuerpflichtige handelt, die die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer im Steuerzeitraum erfüllen, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Reserve dotiert wird.

Im Falle der Schaffung von Arbeitsplätzen wird die Investition nur während der ersten zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der Belegschaft als erfolgt angesehen und in jedem Steuerzeitraum in Höhe der durchschnittlichen Bruttolöhne und der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge berechnet, die dieser Erhöhung entsprechen.

Der Betrag der Materialisierung der Reserve in Forschungs-, Entwicklungs- und technologischen Innovationskosten umfasst auch Projekte, die mit Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen oder Innovations- und Technologiezentren, die offiziell anerkannt und registriert sind und sich auf den Balearen befinden, abgeschlossen wurden.

Im Falle der in Buchstabe C des Nummer 4 dieses Abschnitts genannten Werte wird die Materialisierung in Höhe des bei ihrer Zeichnung eingezahlten Betrags als erfolgt angesehen. Auch der bei der Emission gezahlte Aufschlag wird als solcher angesehen.

 

AN WEN IST DIE RIB GERICHTET?

Die Rücklage für Investitionen auf den Balearen (RIB) kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, die der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer für steuerlich Ansässige unterliegen und auf den Balearen ansässig sind. (Betriebsstätte, oder Wohnsitz bei natürlichen Personen).

Diese Rücklage kann von allen natürlichen Personen verwendet werden, die bei der Ermittlung ihres Einkommens für die Einkommensteuer nach der Methode der Überschussrechnung eine Tätigkeit (mit Ausnahme des Schiffbaus, der Kunstfaserindustrie, der Automobilindustrie, der Eisen- und Stahlindustrie und des Steinkohlenbergbaus) in einer Betriebsstätte auf den Balearen ausüben und die diese Rücklage in Sachanlagevermoegen auf den Balearen investieren.

WAS IST DER STEUERLICHE VORTEIL DER RIB?

Bei Körperschaftsteuerpflichtigen (spanische SL (GmbH) oder Betriebsstätte, können in jedem Besteuerungszeitraum bis zu 90 % des nicht ausgeschütteten Teils des erzielten Gewinns zurückgestellt werden.

Steuerpflichtige (gemäss dem spanischen Einkommensteuergesetz) wie natürliche Personen, GbR, etc,  haben einen Anspruch auf einen Abzug von der zu zahlenden Einkommensteuerlast für die Investitionsrücklage. Der Abzug wird durch Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die jährlichen Zuweisungen berechnet und ist auf 80 % der Einkommensteuerlast  begrenzt.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES VORSTEUERABZUGS

Anforderungen an die Buchhaltung:

Die Rückstellung muss in der Buchführung der spanischen Körperschaft oder der Einzelfirma, GbR, mit absoluter Trennung und angemessener Bezeichnung dargestellt  werden und ist während der Zeit, in der die erworbenen Sachanlagegüter in Betrieb bleiben müssen, nicht verfügbar. Daher müssen natürliche Personen, GbR, die von diesem Steuervorteil profitieren möchten, die Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch führen.

Frist zur Umsetzung der Investition:

Alle Steuersubjekte, die eine Rücklage für Investitionen auf den Balearen gebildet haben und die entsprechende Steuerermäßigung in Höhe dieser Rücklage in Anspruch genommen haben, müssen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Steuererhebung für das Geschäftsjahr, in dem die Rücklage gebildet wurde, die Investition dieser Rücklage umsetzen.

Investitionshaltedauerpflicht:


Entscheidend ist, dass die Investition innerhalb der genannten Frist getätigt wird und das Investitionsgut innerhalb der Frist in Betrieb gesetzt wird.

Die Haltedauer des Sachanlagevermoegens ist 5 Jahre und bei Grundstücken 10 Jahre. Sollte das Investitionsgut vor dieser Haltedauer abgeschrieben sein, ist dieses innerhalb von 6 Monaten zu ersetzen.

Was passiert, wenn die Frist zur Investition oder die Mindesthaltedauer nicht erfüllt wird?

Die Nichteinhaltung einer dieser Anforderungen führt dazu, dass der Steuerpflichtige verpflichtet ist, den Betrag, der zu dem damiligen Zeitpunkt steuermindernd geltend gemacht hat, in seine Netto-Steuer einzubeziehen. Diese Anpassung muss in der entsprechenden Einkommensteuer/Körperschaftsteuer für das Jahr vorgenommen werden, in dem die Nichteinhaltung auftrat. Darüber hinaus werden Verzugszinsen für den Betrag der Anpassung aufgrund des Verstoßes erhoben.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Betreuung von ausländischen Investitionen auf den Balearischen Inseln und der Anwendung der RIB

VERMÖGENSSTEUER MALLORCA

Vermögenssteuer Spanien 2024 – Pflicht auch für Nichtsteuerresidenten mit Immobilieneigentum

Aktuell 01.01.2024

Die Vermögenssteuer wurde auf Mallorca oder anderen Balearen Inseln nicht abgechafft, jedoch der Freibetrag von 700.000,00 EUR auf 3 Mio EUR erhöht. Dies geschah mit dem Gesetz 12/2023. Obgleich man mit 2 Mio EUR noch keine Vermögenssteuer zahlen müsste, ist man jedoch verpflichtet, die Vermögenssteuererklärung abzugeben. Für Nichtsteuerlich Ansässige gilt nur das in Spanien belegene Vermögen, ebenso wie für Beckham Ley Sondersteuerpflichtige.

Im übrigen gilt die folgende progressive Besteuerungstabelle in der Vermögensteuer auf Mallorca, Ibiza, Menorca etc

Base liquidable desde €Cuota íntegra (€)Resto base liquidable hasta €Tipo de gravamen (%)
00170.472,040,28
170.472.04477,32170.465,000,41
340.937,041.176,23340.932,710,69
681.869,753.528,67654.869,761,24
1.336.739,5111.649,061.390.739,491,79
2.727.479,0036.543,302.727.479,002,35
5.454.958,00100.639,065.454.957,992,90
10.909.951,99258.832,84En adelante3,45

Aktuell 13.02.2022

Die spanische Regierung reagiert auf das Urteil aus Bruessel und wendet ab dem 31.03.2022 auch rückwirkend ab dem 01.01.2020 die Verjährung von 4 Jahren von Steuerrechtsverletzungen auf die informative Steuererklärung, Modell 720, an. Das Bussgeld ist auf 50% der nicht eingezahlten Steuerzahllast begrenzt. Hier ist abzuwarten, wie das Gesetz formuliert wird, da das Modell 720 keine Steuerlast auslöst, sondern nur mögliche Einkommensteuernachzahlungen nach sich ziehen kann.

 

Weitere Informationen zur Vermögenssteuer in Spanien

UMSATZSTEUER AUF BAULEISTUNGEN

Umsatzsteuer Bauleistungen GU


Bauvertrag und schlüsselfertiger Immobilienerwerb

In Spanien gibt es bei einem Grundstückskauf folgende Steuerarten aus Käufersicht.

  • Kauf eines Baugrundstücks von Privat: Grunderwerbssteuer 8-11% (wertabhängig)
  • Kauf eines Baugrundstücks von einem Unternehmen: Umsatzsteuer 21% + Dokumentensteuer (AJD): 1.5%

Wenn jedoch eine fertiggestellte neu erbaute Immobilie erworben werden soll, dann gibt es einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 10% + 1.5% Dokumentensteuer.

Der Grund ist, dass der Kauf einer Neubauwohnung steuerlich begünstigt sein soll.

In der Praxis findet man auch die sogenannten GU – Generalunterehmerangebote, von Baugrundstück und schlüsselfertigen Immobilienbau zu einem Festpreis.

Hier kann es regelmäßig zu Problemen mit der spanischen Finanzbehörde kommen, da die Finanzbehörde 21% Umsatzsteuer auf den Grundstückskauf eines Baugrundstücks verlangt und auf die Bauleistungen nur 10%.

SteuerTIPP:

Hier gibt es schon beim Kauf des Grundstücks bzw Gestaltung des Bauvertrages rechtliche Möglichkeiten, nur 10% Umsatzsteuer für das gesamte Projekt zu zahlen.

Grund ist eine Entscheidung der Finanzbehörden (DGT) aus dem Jahre 2016, wo ein Bauträger 8 Bauparzellen mit Immobilie auf Plan verkauft hat und die Rechtsfrage geklärt werden musste, ob der allgemeine Steuersatz oder der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.

Hier wurde auf den Käuferwillen und die Verfügungsmöglichkeit über das Baugrundstück abgestellt und schließlich der ermäßigte Steuersatz in der Umsatzsteuer für richtig befunden.

Schließlich darf neben der Steuerersparnis, aber nicht die Risikovermeidung für den Immobilienkäufer aus den Augen verloren werden, gerade bei Generalunternehmerverträgen muss auch die Kontrollmöglichkeit der Bauqualität, Baukosten und Baufristen durch den Erwerber gegeben sein und Anzahlungen durch Bürgschaft, Versicherung oder Hypothek gesichert sein.

IMMOBILIENKAUF MALLORCA – STEUERPFLICHTEN

Bei einem Immobilienkauf auf Mallorca gibt es kurzfristige Steuerpflichten, die in 30 Tagen nach dem Notartermin zu erledigen sind und langfristige Steuerpflichten, die man während der gesamten Eigentumszeit erfüllen muss.
In Spanien gilt das Prinzip der Selbstveranlagung, sprich Sie müssen freiwillig und fristgemäß die Steuererklärung einreichen, ohne Aufforderung der Finanzbehörde.

Erfüllen Sie nicht selbst die Steuerpflicht, verhängt das spanische Finanzamt direkt Bußgeld und Verzugsaufschlag.

TIPP:

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket für Ihren Immobilienkauf auf Mallorca oder auch Teneriffa, Gran Canaria, so dass Sie sorglos Eigentum erwerben und eine kurzfristige und langfristige Betreuung vor und nach dem Immobilienkauf in deutscher Sprache auf Mallorca haben und auch einen Ansprechpartner in unseren deutschen Kanzleistandorten, Tettnang, (Bodensreeraum), Berlin, Hannover, Weinheim. 

Kurzfristige Steuerpflichten beim Immobilienkauf

Kurzfristige Steuerpflichten beim Immobilienkauf auf Mallorca für eine natürliche Person, deutsche Gmbh, oder SL (spanische GmbH):

  • Grunderwerbssteuer (30 Tagesfrist nach dem Notartermin) bei der Finanzbehörde auf Mallorca ATIB
  • Steuerrückbehalt 3% beim Kauf vom Nichtsteuerresidenten (30 Tagesfrist) bei der staatlichen Finanzbehörde AEAT
  • Rückbehalt gemeindliche Wertzuwachssteuer  – plusvalia municipal (sollte die Gemeinde 6 Monate lang nicht auf die Erklärung reagieren, kann wegen Verwaltungsverzug die Zahlung ausgesetzt werden – aktuelle Rechtsprechung 2021)

     

Langfristige Steuerpflichten, die sich jährlich wiederholen

  • Grundsteuer (IBI) bei der Gemeinde
  • Quartalsmeldungen bei Vermietung mit 19% Steuerlast auf den Gewinn (Erklärungsformular 210)
  • Eigennutzungssteuer für eigengenutzte Immobilien – einmal jährlich (Erklärungsformular 210)
  • Vermögenssteuer bei einem Anschaffungspreis der Immobilie ab 700.000 Euro.


Die Steuererklärung 210 ist obligatorisch für jeden Immobilieneigentümer in Spanien,  Mallorca, der nicht steuerlich in Spanien ansässig ist.

Definition Steuerliche Ansässigkeit:

Nach der spanischen gesetzlichen Regelung, Art.9 LIRPF,  ist eine Ansässigkeit in Spanien gegeben, wenn man länger als 183 Tage im Kalenderjahr sich in Spanien aufhält.

Steuerfalle:

Ehegattin lebt mit Kindern auf Mallorca und Ehegatte in Deutschland. Die spanische Finanzbehörde vermutet die steuerliche Ansässigkeit von der ganzen Familie auf Mallorca mit unbeschränkter Einkommensteuerplicht und Vermögenssteuerpflicht. In solchen Fällen ist eine Beratung durch unsere Kanzlei dringendst zu empfehlen.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist man steuerlich ein sogenannter Nichtresident, d.h. wenn man Immobilieneigentum auf Mallorca hat, dann muss eine jährliche Steuererklärung im Modell 210 abgegeben werden.

Wie hoch ist die Steuerlast?

Die Eigennutzungssteuer ist keine Ertragssteuer.

  • Besteuerungsgrund: Immobilieneigentum in Spanien mit Selbstnutzung (nicht Grundstück ohne Bebauung)
  • Berechnungsgrundlage: Katasterwert  x 2% (Ausnahmefälle: 1.1%)
  • Steuersatz: 19%
  • Abgabezeitpunkt: bis zum 31.12. des Folgejahres

Beispiel:

Immobilienkauf 2021: erste Abgabe bis zum 31.12.2022

Unser Honorar für die Erstellung 107 Euro.

Abzugsfähigkeit in der deutschen Einkommensteuer: Nein, da keine Ertragssteuer.

Einreichungsvoraussetzungen und notwendige Daten

  • NIE Nummer des Steuerpflichtigen
  • Anmeldung der NIE Nummer bei der spanischen Steuerbehoerde
  • Geburtsdatum
  • Katasterwert und Anschrift der Immobilie auf Mallorca
  • Bankkonto zur Belastung

Einreichungsverfahren zu empfehlen: Es gibt nicht mehr die Möglichkeit der Einreichung in Papierform, sondern nur noch elektronisch oder bei einer spanischen Bank mit Bareinzahlung.

Elektronische Einreichung mit Belastung auf einem spanischen Bankkonto zum 31.12. ( in der Praxis nicht zu empfehlen, da die Finanzbehörden oftmals die Belastung nicht ordnungsgemäß vornehmen) 

WICHTIG: Das Steuererklaerungsformular 210 hat verschiedene Anwendungen, deshalb kann man nicht vom Formular 210 sprechen, sondern muss unterscheiden.

Anwendungsfelder fuer das Modell 210:

  • Eigennutzungssteuer jährlich
  • Vermietung Spanien Immobilien vierteljährlich
  • Differenzbesteuerung bei Steuerrückbehalten in Spanien – Beispiel: Sie vermieten über eine Agentur oder einen Hotelbetreiber, der von der Mietzahlung schon 19% an die Finanzbehörde abführt, dann kann der zu hoch eingezahlte Zahlbetrag innerhalb von 4 Jahren zurückgefordert werden.
  • Gewinnsteuer nach Immobilienverkauf – innerhalb von 4 Monaten nach dem Notartermin

TIPP:

Die Steuererklärung 210 gilt für natürliche Personen und juristische Personen (GmbH, spanische SL), jedoch ist es umstritten, ob eine GmbH oder KG mit Immobilieneigentum auf Mallorca auch eine Eigennutzungssteuer zu zahlen hat.

Dies ist im Einzelfall zu prüfen und bei der KG regelmäßig zu bejahen, da diese steuerlich in Spanien transparent ist, sprich der Kommanditist in die persönliche Steuerpflicht gerät.

Immobilienkauf, Immobilienverkauf – Steuertipp

Nicht nur der Immobilienkauf auf Mallorca sollte rechtlich ordentlich geprüft steuerlich geplant sein.

Auch der Immobilienverkauf sollte ordentlich vorbereitet werden, um steuerfrei verkaufen zu koennen.

Wenn Sie älter als 65 Jahre alt sind und Ihre Mallorca Wohnsitzimmobilie verkaufen, dann ist der Gewinn steuerfrei.

Verkaufen Sie mit 64 Jahren, müssten Sie 19-23% Gewinnsteuer bezahlen, ab 200.000 EUR Gewinn sogar 26%. (lesen Sie unten den Steuertipp zum Steuern sparen)

Wenn es nicht die Wohnsitzimmobilie war, sondern die Ferienimmobilie, dann kann man ab 65 Jahre bis zu 240.000 EUR vom Gewinn aus dem Immobilienkauf steuerfrei stellen, wenn in eine Leibrentenversicherung mit monatlicher Rentenzahlung investiert wird. Ab dem 70. Lebensjahr zahlt man nur noch 8% Einkommensteuer auf die Leibrente.

STEUERTIPP

Aktuelle Steuerrechtsprechung in Spanien vom 17.02.2021 mit einem Sieg gegen die spanischen Finanzbehörden in Fragen der Steuerbefreiung des Gewinnes in der spanischen Einkommensteuer bei Reinvestition innerhalb von 2 Jahren:

Eine Dame, 50 Jahre alt, verkaufte die Wohnung und investierte den Gewinn in eine neue Wohnung, die sich noch im Bau befand.

Die Investition fand innerhalb von 2 Jahren nach dem Verkauf der ersten Wohnung statt, aber die Fertigstellung der neuen Immobilie dauerte 3 Jahre.

Folglich hatte die spanische Finanzbehörde die Gewinnsteuerbefreiung wegen Reinvestition verneint, da die neue Immobilie innerhalb von 2 Jahren hätte erworben werden müssen, sprich fertiggestellt.

Das oberste spanische Gericht hat der Steuerpflichtigen recht gegeben, dass schon der Kauf auf Plan der Immobilie innerhalb von 2 Jahren ausreichend war, um den reinvestierten Gewinn steuerfrei zu stellen.

Schenkung in Spanien – Immobilie auf Mallorca

Immobilienschenkung auf Mallorca unter Niessbrauchsvobehalt

Beispiel:

Die Eltern haben eine Ferienimmobilie auf Mallorca, in Calvia und in Adeje, Teneriffa. Sie möchten zu Lebzeiten die Immobilien dem Sohn verschenken, und zu Lebzeiten noch das Nutzungsrecht behalten. Alle Beteiligten leben in Deutschland und sind Deutsche.

RECHTLICHE VORGEHENSWEISE

  • Berechnung des steuerlichen Mindeswertes der Immobilien durch unsere Kanzlei
  • Berechnung der Schenkungssteuer
  • Hinweis: Die Schenkungssteuer ist für Mallorca und Teneriffa separat zu berechnen, da jede Region eigene Schenkungssteuerregelungen hat.
  • Berechnung der Gewinnsteuer des spanischen Staates, die auch bei einer Schenkung anfällt (sogenannte ganancia patrimonial)
  • Berechnung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (sogenannte plusvalia municipal)
  • Vorbereitung der Schenkungsurkunde in deutscher und spanischer Sprache
  • Erstellung der Vollmacht, so dass RA D. Luickhardt im Namen und in Vertretung von Schenker und Beschenkten, ohne Anwesenheit der Mandanten in Spanien, den Schenkungsvertrag in notarieller Urkunde unterschreiben kann.
  • Erstellung der Schenkungssteuererklärung
  • Einreichung der Schenkungssteuererklärung bei der staatlichen Finanzbehórdein Madrid, unter Anwendung des regionalen Schenkungssteuerrechts.
  • Grundbuchumschreibung in Spanien

Zu Punkt 4 soll hier weiter ausgeführt werden, dass der Schenkungsvertrag nach spanischem Recht erstellt werden muss, um im spanischen Grundbuch eingetragen werden zu können.

Die Schenkung ist im spanischen Zivilgesetzbuch in den Artikeln 618 – 656 CC geregelt.

Öffentliche Urkunde obligatorisch

Eine Schenkung muss in öffentlicher Urkunde vertraglich beurkundet werden wenn sich um eine:

  • Immobilienschenkung handelt
  • ein Nutzungsrecht (Niessbrauch) zurückbehalten wird.

TIPP

Eine Schenkung kann nur zu Lebzeiten erfolgen. Auf Mallorca gibt es eine Sonderregelung einer Schenkung auf den Tod, die aber ebenso zu Lebzeiten zu unterzeichnen ist, aber der Erbschaftssteuer und nicht der Schenkungssteuer unterliegt, was steuerliche Vorteile bringt. Hierzu beraten wir gerne und führen die Schenkung auf Mallorca durch.

Im folgenden eine typische Schenkungsurkunde mit Niessbrauchsvorbehalt und dem Mindestinhalt, der in jedem Einzelfall angepasst werden muss.

Zum Beispiel gibt es Sonderklauseln, wie dass der Schenker noch zu Lebzeiten frei über die Immobilie verfügen können möchte u.a. 

Muster Schenkungsurkunde

Schenkungsurkunde Immobilie Spanien (Niessbrauchsvorbehalt)

Touristische Vermietung auf Mallorca im Jahre 2021

Auf Mallorca und den anderen Balearen Inseln, Ibiza, Formentera und Menorca regelt das Gesetz 8/2012 die touristische Vermietung, zusammen mit einem Raumordnungsplan PIAT, der die Verfügbarkeit der touristischen Vermietungsplätze reguliert.

Es ist zu unterscheiden

GEWERBLICHE TOURISTISCHE VERMIETUNG

Gewerbliche Touristische Vermietung von Tagen oder Wochen

  • Hotel: längstens 1 Monat (EAT)
  • Einfamilienhaus: Keine zeitliche Beschränkung der Genehmigung
  • Mehrfamilienhaus mit Stockwerkseigentum: die Genehmigung ist auf 5 Jahre beschränkt und kann verlängert werden. Die Vermietung der einzelnen Zimmer ist untersagt.

Hervorzuheben ist, dass für 4 Vermietungsplätze mindestens ein Bad vorhanden sein muss und die Wohnung behindertengerecht ist.

Zu unterscheiden ist davon,

VERMIETUNG DER EIGENEN WOHNUNG

Die Vermietung der eigenen Wohnung (ETH), nicht länger als 60 Tage im Kalenderjahr.

Voraussetzung ist:

  • Direktvermietung vom Eigentümer ohne Vermittler
  • Kompatibilität mit den Zonen der Gemeinde für touristische Vermietung in Wohngebieten, Mischgebieten:

Im Art.5 und 75 wird ein Zonenplan PIAT auf Mallorca vorgegeben, der die maximale Verfügbarkeit von touristischen Vemietungsplätzen vorgibt, als auch die Voraussetzungen hierfür.
Zu unterscheiden davon ist der Indice für die maximale Anzahl der Vermietungsplätze je Parzellengrösse.

  • Der Eigentümer darf nicht mehr als 2 weitere Immobilien nach Ziffer 1 touristisch vermieten
  • Die Genehmigung ist nach Abgabe der DRIAT auf 5 Jahre begrenzt.
  • Hier ist die Zimmervermietung erlaubt.

LÄNDLICH GEPRÄGTE FINCAS

Zu Beachten sind die Einschränkungen von der touristischen Vermietung auf ländlich geprägten Fincas im PIAT in der Fassung vom 16.7. 20 und die Aufteilung der privaten touristischen Vermietung zur gewerblichen Vermietung und nunmehr unterschieden wird, nach sogenannten Bolsas in Art.17:

  • Gewerbliche touristische Unterkünfte / alojamiento turistico: 15000
  • Private touristische Vermietung: 28000
  • Suelo Rustico Protegido – Geschüztes Agrarland: Verbot der touristischen Vermietung

Die Aufteilung der touristischen Vermietplaetze im Jahre 2018 war nach Gemeindengebieten wie folgt:

Andratx 1961
Artá: 2837
Binisssalem 652
Calvia: 5217Campos: 3965
Felanitx: 4761
Inca 1672
Llucmajor: 7045
Pollenca: 12018
Santanyi: 5377
Son Severa: 2310

Hinweis

Zu COVID Krisenzeiten ist vom 15.05.2020 bis zum 31.12.2021 der Antrag DRIAT in der Stadt Palma de Mallorca nicht zulässig.

Gerne stehen wir Ihnen für den Antrag auf die touristische Vermietung auf Mallorca in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht zur Verfügung.


Wichtig ist, dass mit der Einreichung der sogenannten Verantwortlichkeitserkläerung DRAT sofort mit der Vermietung begonnnen werden, kann, soweit die genannten Unterlagen allesamt vorliegen.

UNTERLAGEN: ANTRAG TOURISTISCHE VERMIETUNGSLIZENZ

  • Nachweis 5 Jahre Wohnungsnutzung
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad)
  • Energiepass mit der Mindest Einstufung B oder C
  • Kompatibilitätsbescheinigung mit den Gemeindevorgaben zu den touristischen Vermietungsplätzen
  • Bescheinigung der Erlangung der touristischen Vermietungsplätze
  • Im Falle der Vermietung der eigenen Immobilie: Einwohnermeldeamtsbescheinigung
  • Einwilligung der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, dass die touristische Vermietung im Mehrfamilienhaus nicht untersagt ist;
  • Haftpflichtversicherung
  • Kaufurkunde
  • letzter Grundsteuerzahlbeleg mit Katasterwert

STEUERPFLICHTEN TOURISCHE VERMIETUNG

Die Steuerpflichten bei einem Nichtsteuerresidenten, der nicht in Spanien steuerlich ansässig ist und nur Übernachtung anbietet ohne Hotelserviceleistungen:

  • Anmeldung der touristischen Vermietung bei der staatlichen Finanzbehörde (AEAT).
  • Quartalsmeldungen in der Steuererklärung 210 mit 19% Steuerlast auf den Gewinn.
  • Leerstandsmeldung für die nicht vemieteten Zeiträume im Folgejahr.
  • Buchhaltung mit Überschussrechnung und Inventarerstellung für die Abschreibung von Gebäude und beweglichen Gütern.
  • Zahlung der Touristensteuer an die Balearische Regierung mit den Optionen, der jährlichen und der Quartalsmeldung

SONSTIGES


Einkommensteuer:

Sollte ein in Deutschland Ansässiger auf Mallorca touristisch vermieten, dann sind im laufenden Kalenderjahr in Spanien die Quartalsmeldungen abzugeben und im Folgejahr in der deutschen Einkommensteuererklärung die Anlage VuV, AuS zu nutzen.

Auf Mallorca bezahlte Gewinnsteuer aus Vermietung kann in Deutschland nach Art.6 DBA Spanien Deutschland in Deutschland angerechnet werden.

Polizeirecht:

Jeder Gast muss innerhalb von 24 Stunden bei der spanischen Polizei online gemeldet werden. Hier erledigen wir gerne die Erstanmeldung für Sie.