Vermögenssteuer Spanien 2024 – Pflicht auch für Nichtsteuerresidenten mit Immobilieneigentum
Aktuell 01.01.2024
Die Vermögenssteuer wurde auf Mallorca oder anderen Balearen Inseln nicht abgechafft, jedoch der Freibetrag von 700.000,00 EUR auf 3 Mio EUR erhöht. Dies geschah mit dem Gesetz 12/2023. Obgleich man mit 2 Mio EUR noch keine Vermögenssteuer zahlen müsste, ist man jedoch verpflichtet, die Vermögenssteuererklärung abzugeben. Für Nichtsteuerlich Ansässige gilt nur das in Spanien belegene Vermögen, ebenso wie für Beckham Ley Sondersteuerpflichtige.
Im übrigen gilt die folgende progressive Besteuerungstabelle in der Vermögensteuer auf Mallorca, Ibiza, Menorca etc
Base liquidable desde € | Cuota íntegra (€) | Resto base liquidable hasta € | Tipo de gravamen (%) |
0 | 0 | 170.472,04 | 0,28 |
170.472.04 | 477,32 | 170.465,00 | 0,41 |
340.937,04 | 1.176,23 | 340.932,71 | 0,69 |
681.869,75 | 3.528,67 | 654.869,76 | 1,24 |
1.336.739,51 | 11.649,06 | 1.390.739,49 | 1,79 |
2.727.479,00 | 36.543,30 | 2.727.479,00 | 2,35 |
5.454.958,00 | 100.639,06 | 5.454.957,99 | 2,90 |
10.909.951,99 | 258.832,84 | En adelante | 3,45 |
Aktuell 13.02.2022
Die spanische Regierung reagiert auf das Urteil aus Bruessel und wendet ab dem 31.03.2022 auch rückwirkend ab dem 01.01.2020 die Verjährung von 4 Jahren von Steuerrechtsverletzungen auf die informative Steuererklärung, Modell 720, an. Das Bussgeld ist auf 50% der nicht eingezahlten Steuerzahllast begrenzt. Hier ist abzuwarten, wie das Gesetz formuliert wird, da das Modell 720 keine Steuerlast auslöst, sondern nur mögliche Einkommensteuernachzahlungen nach sich ziehen kann.