Steuer Sparen
RIB Ansparrückstellung Balearen (Mallorca, Ibiza etc) mit bis zu 90%iger Steuerersparnis in der Körperschaftssteuer (Sonderregelungen gibt es fuer die Einkommensteuer).
Die Investition in eine Immobilie zur dortigen Ausübung der gewerblichen Aktivität, ist als Sachanlagevermögen als Ansparrÿckstellung auf den Balearen meist die erste Wahl.
Weiter unten sehen Sie alle gesetzlichen Investitionsmöglichkeiten in der RIB.
GERICHTSENTSCHEIDUNG (JANUAR 2025)
- Erwerb einer Immobilie, die zur Miete genutzt wurde,
- Erwerb einer Wohnung, ob diese zur ausschließlichen Nutzung durch das Personal des Unternehmens als Investition zulässig ist.
Die gestellten Fälle sind:
Eine Entität mit dem CNAE 6920, die ihre Geschäftstätigkeit auf den Balearen ausübt und im Jahr 2024 die Reserve für Investitionen auf den Balearen (im Folgenden RIB) bilden wird, möchte wissen, ob sie diese durch den Erwerb der Immobilie, in der sich ihr Hauptsitz befindet und die sie derzeit gemietet hat, sowie durch den Erwerb einer weiteren Immobilie für einen neuen Hauptsitz auf den Balearen materialisieren kann.
In diesem Zusammenhang muss zwischen dem Bauwerk und dem Boden der Immobilie(n), in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, unterschieden werden:
- Das Bauwerk ist zur Materialisierung der RIB geeignet, unabhängig davon, ob es neu oder gebraucht ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss gemäß den Rechnungslegungsvorschriften als Sachanlage gelten; es darf nicht vollständig Teil der Materialisierung der RIB durch einen anderen Steuerpflichtigen gewesen sein; es muss auf den Balearen genutzt werden; es muss der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein; es muss für deren Entwicklung notwendig sein; und es muss mindestens fünf Jahre in Betrieb bleiben, ohne übertragen, vermietet oder an Dritte abgetreten zu werden.
- Der Boden ist nicht zur Materialisierung der RIB geeignet, da die Tätigkeit der Entität nicht zu den Tätigkeiten der Abteilungen 1 bis 4 des ersten Abschnitts der IAE-Tarife gehört. b) Eine Entität auf den Balearen, deren Tätigkeit die Gastronomie ist und die im Jahr 2023 eine Wohnung erwirbt, die ausschließlich zur Deckung des Wohnbedarfs ihres Personals während der Dauer der entsprechenden Arbeitsverträge genutzt wird. Sie möchte wissen, ob der Erwerb der Immobilie als vorgezogene Investition im Hinblick auf die Materialisierung der RIB angesehen werden kann. Obwohl sich die Immobilie auf den Balearen befindet und der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist, kann sie nicht als geeignete Investition angesehen werden, da sie ausschließlich ihren Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wird und somit nicht die Voraussetzung erfüllt, mindestens fünf Jahre im Unternehmen des Erwerbers in Betrieb zu bleiben, ohne übertragen, vermietet oder an Dritte abgetreten zu werden.
INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN
A.Erwerb von Anlagevermögen
Materiell oder immateriell, von Vermögenswerten, die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt auf den Balearen beitragen, in den gesetzlich festgelegten Bedingungen, sowie die Forschungs- und Entwicklungskosten, die sich aus Forschungs-, Entwicklungs- und technologischen Innovationsaktivitäten gemäß Artikel 35.1 und 2 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer ergeben.
Im Falle von Grundstücken, bebaut oder unbebaut, müssen diese verwendet werden:
- Zur Förderung von Sozialwohnungen,
- Zur Entwicklung von industriellen Aktivitäten,
- Für sozial-gesundheitliche Aktivitäten, Altenheime, geriatrische Zentren und neurologische und physische Rehabilitationszentren.
- Für kommerzielle Zonen (Einkaufszentren), die einem Sanierungsprozess unterzogen werden.
- Für touristische Aktivitäten, die im Gesetz 8/2012 vom 19. Juli über den Tourismus auf den Balearen geregelt sind, deren Erwerb die Sanierung einer touristischen Einrichtung zum Ziel hat. (Hotelrenovierung)
Zum alleinigen Zweck, den Wert des Bodens in den Betrag der Reservematerialisierung einzubeziehen, gelten Sanierungsarbeiten als Maßnahmen zur Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von touristischen Einrichtungen, sofern sie die notwendigen Bedingungen erfüllen, um als höherer Wert des Immobilienvermögens in das Anlagevermögen aufgenommen zu werden.
Im Falle von immateriellem Anlagevermögen kann die Rücklage nicht in Marken oder nicht patentiertes Wissen investiert werden, in den gesetzlich festgelegten Bedingungen.
Im Falle von Passagiertransportmitteln auf dem Seeweg müssen diese ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen im Rahmen von Aufgaben von allgemeinem Interesse verwendet werden, die den öffentlichen Bedürfnissen der Balearen entsprechen.
Im Falle von Passagiertransportfahrzeugen auf der Straße muss das Unternehmen seinen steuerlichen Sitz auf den Balearen haben.
B.Schaffung von Arbeitsplätzen,
die direkt mit den in Buchstabe A vorgesehenen Investitionen zusammenhängen und innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme dieser Investition erfolgt.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen wird durch die Erhöhung der durchschnittlichen Gesamtbelegschaft des Steuerpflichtigen in diesem Zeitraum im Vergleich zur durchschnittlichen Belegschaft der 12 Monate vor dem Datum der Inbetriebnahme der Investition bestimmt, sofern diese Erhöhung über einen Zeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten wird, außer im Falle von Steuerpflichtigen, die die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer erfüllen, im Steuerzeitraum, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Rücklage dotiert wird, die diese Erhöhung über einen Zeitraum von drei Jahren aufrechterhalten müssen.
Für die Berechnung der durchschnittlichen Gesamtbelegschaft des Unternehmens und ihrer Erhöhung werden die beschäftigten Personen gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung herangezogen.
C. Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen am Kapital,
die von Gesellschaften infolge ihrer Gründung oder Kapitalerhöhung ausgegeben werden und ihre Tätigkeit im Archipel ausüben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Diese Gesellschaften werden die in den Buchstaben A und B vorgesehenen Investitionen unter den in diesem Abschnitt geregelten Bedingungen tätigen. Sofern sowohl die Kapital zeichnende Gesellschaft als auch die investierende Gesellschaft die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer im Steuerzeitraum erfüllen, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Reserve dotiert wird, ist es möglich, die Investitionen der genannten Buchstaben A und B unter den für diese Art von Steuerpflichtigen vorgesehenen Bedingungen und Konditionen zu tätigen.
- Diese Gesellschaften müssen diese Investitionen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Steuerfälligkeit des entsprechenden Steuerjahres tätigen, in dem der Steuerpflichtige, der die Aktien oder Beteiligungen an ihrem Kapital erwirbt, die in diesem Abschnitt geregelte Reserve dotiert hat.
- Die so erworbenen Vermögenswerte müssen in den Balearen in Betrieb gehalten werden, wie in diesem Abschnitt vorgesehen.
- Der Erwerbswert der von der beteiligten Gesellschaft getätigten Investitionen muss mindestens den von dem Steuerpflichtigen für die erworbenen Aktien oder Beteiligungen gezahlten Betrag erreichen.
- Die von der beteiligten Gesellschaft getätigten Investitionen führen nicht zur Anwendung eines anderen steuerlichen Vorteils.
Zu diesem Zweck wird die Kapital zeichnende Gesellschaft der ausgebenden Gesellschaft den Nennwert der erworbenen Aktien oder Beteiligungen sowie das Datum mitteilen, an dem die Frist für die Materialisierung ihrer Investition endet.
Die ausgebende Gesellschaft wird der Kapital zeichnenden Gesellschaft die mit ihren Aktien oder Beteiligungen getätigten Investitionen, deren Zeichnung die Materialisierung der Reserve zur Folge hatte, sowie deren Datum mitteilen.
Die getätigten Investitionen werden als mit den aus den Aktien oder Beteiligungen stammenden Mitteln finanziert angesehen, entsprechend der Reihenfolge, in der ihre tatsächliche Einzahlung erfolgt ist.
Im Falle von Einzahlungen am selben Datum wird davon ausgegangen, dass sie proportional zur Finanzierung der Investition beitragen.
Die Vermögenswerte, in die investiert wird, müssen sich auf den Balearen befinden oder dort empfangen werden, dort genutzt werden, betroffen und notwendig für die Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Steuerpflichtigen sein, außer im Falle von Vermögenswerten, die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt auf den Balearen beitragen.
Zu diesem Zweck gelten als auf den Balearen gelegen und genutzt:
- Die Flugzeuge, die durch ihre Bestimmung zur Verbesserung der Verbindungen der Balearen beitragen, in den gesetzlich festgelegten Bedingungen.
- Die Schiffe unter spanischer Flagge und mit Heimathafen auf den Balearen.
- Die Transport- und Kommunikationsnetze, die das balearische Archipel mit dem Ausland verbinden, für den Abschnitt derselben, der sich innerhalb des Territoriums der Balearen befindet, und für den außerhalb desselben gelegenen Teil, der zur Verbindung der verschiedenen Inseln des Archipels genutzt wird.
- Die Softwareanwendungen und die gewerblichen Schutzrechte, die keine bloßen Unterscheidungszeichen des Steuerpflichtigen oder seiner Produkte sind und ausschließlich in Produktionsprozessen oder kommerziellen Aktivitäten verwendet werden, die im territorialen Bereich der Balearen entwickelt werden, sowie die Urheberrechte, die ausschließlich im balearischen Archipel vervielfältigt und vertrieben werden.
- Die Verwaltungszugeständnisse zur Nutzung von öffentlichen Gütern, die auf den Balearen gelegen sind.
- Die Verwaltungszugeständnisse zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die ausschließlich im Archipel entwickelt werden.
- Die Verwaltungszugeständnisse für öffentliche Bauarbeiten zur Ausführung oder Nutzung von öffentlichen Infrastrukturen, die auf den Balearen gelegen sind.
Es wird davon ausgegangen, dass der Betrag der Investition den Erwerbspreis oder die Produktionskosten der Vermögenswerte erreicht, unter Ausschluss von Zinsen, indirekten staatlichen Steuern und deren Zuschlägen, ohne dass er ihren Marktwert übersteigen darf.
Im Falle von Transport- und Kommunikationsnetzen, die das balearische Archipel mit dem Ausland verbinden, erreicht der Betrag der Materialisierung den Erwerbswert oder die Produktionskosten des Abschnitts derselben, der sich innerhalb des Territoriums der Balearen befindet, und den außerhalb desselben gelegenen Teil, der zur Verbindung der verschiedenen Inseln des Archipels genutzt wird.
Im Falle der in Buchstabe A des Nummer 4 dieses Abschnitts vorgesehenen Investitionen darf der Betrag der Materialisierung der Reserve in immateriellem Anlagevermögen 50 Prozent des Gesamtwerts des Investitionsprojekts, zu dem sie gehören, nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um Steuerpflichtige, die die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer im Steuerzeitraum erfüllen, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Reserve dotiert wird.
Es werden 50 Prozent der Kosten für vorbereitende Studien und Beratungen berücksichtigt, wenn sie direkt mit den in Buchstabe A des Nummer 4 dieses Abschnitts vorgesehenen Investitionen zusammenhängen und es sich um Steuerpflichtige handelt, die die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer im Steuerzeitraum erfüllen, in dem der Gewinn erzielt wird, aus dem die Reserve dotiert wird.
Im Falle der Schaffung von Arbeitsplätzen wird die Investition nur während der ersten zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der Belegschaft als erfolgt angesehen und in jedem Steuerzeitraum in Höhe der durchschnittlichen Bruttolöhne und der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge berechnet, die dieser Erhöhung entsprechen.
Der Betrag der Materialisierung der Reserve in Forschungs-, Entwicklungs- und technologischen Innovationskosten umfasst auch Projekte, die mit Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen oder Innovations- und Technologiezentren, die offiziell anerkannt und registriert sind und sich auf den Balearen befinden, abgeschlossen wurden.
Im Falle der in Buchstabe C des Nummer 4 dieses Abschnitts genannten Werte wird die Materialisierung in Höhe des bei ihrer Zeichnung eingezahlten Betrags als erfolgt angesehen. Auch der bei der Emission gezahlte Aufschlag wird als solcher angesehen.
AN WEN IST DIE RIB GERICHTET?
Die Rücklage für Investitionen auf den Balearen (RIB) kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, die der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer für steuerlich Ansässige unterliegen und auf den Balearen ansässig sind. (Betriebsstätte, oder Wohnsitz bei natürlichen Personen).
Diese Rücklage kann von allen natürlichen Personen verwendet werden, die bei der Ermittlung ihres Einkommens für die Einkommensteuer nach der Methode der Überschussrechnung eine Tätigkeit (mit Ausnahme des Schiffbaus, der Kunstfaserindustrie, der Automobilindustrie, der Eisen- und Stahlindustrie und des Steinkohlenbergbaus) in einer Betriebsstätte auf den Balearen ausüben und die diese Rücklage in Sachanlagevermoegen auf den Balearen investieren.
WAS IST DER STEUERLICHE VORTEIL DER RIB?
Bei Körperschaftsteuerpflichtigen (spanische SL (GmbH) oder Betriebsstätte, können in jedem Besteuerungszeitraum bis zu 90 % des nicht ausgeschütteten Teils des erzielten Gewinns zurückgestellt werden.
Steuerpflichtige (gemäss dem spanischen Einkommensteuergesetz) wie natürliche Personen, GbR, etc, haben einen Anspruch auf einen Abzug von der zu zahlenden Einkommensteuerlast für die Investitionsrücklage. Der Abzug wird durch Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die jährlichen Zuweisungen berechnet und ist auf 80 % der Einkommensteuerlast begrenzt.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES VORSTEUERABZUGS
Anforderungen an die Buchhaltung:
Die Rückstellung muss in der Buchführung der spanischen Körperschaft oder der Einzelfirma, GbR, mit absoluter Trennung und angemessener Bezeichnung dargestellt werden und ist während der Zeit, in der die erworbenen Sachanlagegüter in Betrieb bleiben müssen, nicht verfügbar. Daher müssen natürliche Personen, GbR, die von diesem Steuervorteil profitieren möchten, die Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch führen.
Frist zur Umsetzung der Investition:
Alle Steuersubjekte, die eine Rücklage für Investitionen auf den Balearen gebildet haben und die entsprechende Steuerermäßigung in Höhe dieser Rücklage in Anspruch genommen haben, müssen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Steuererhebung für das Geschäftsjahr, in dem die Rücklage gebildet wurde, die Investition dieser Rücklage umsetzen.
Investitionshaltedauerpflicht:
Entscheidend ist, dass die Investition innerhalb der genannten Frist getätigt wird und das Investitionsgut innerhalb der Frist in Betrieb gesetzt wird.
Die Haltedauer des Sachanlagevermoegens ist 5 Jahre und bei Grundstücken 10 Jahre. Sollte das Investitionsgut vor dieser Haltedauer abgeschrieben sein, ist dieses innerhalb von 6 Monaten zu ersetzen.
Was passiert, wenn die Frist zur Investition oder die Mindesthaltedauer nicht erfüllt wird?
Die Nichteinhaltung einer dieser Anforderungen führt dazu, dass der Steuerpflichtige verpflichtet ist, den Betrag, der zu dem damiligen Zeitpunkt steuermindernd geltend gemacht hat, in seine Netto-Steuer einzubeziehen. Diese Anpassung muss in der entsprechenden Einkommensteuer/Körperschaftsteuer für das Jahr vorgenommen werden, in dem die Nichteinhaltung auftrat. Darüber hinaus werden Verzugszinsen für den Betrag der Anpassung aufgrund des Verstoßes erhoben.