Steuern und Nebenkosten
Beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf gibt es verschiedenste Konstellationen mit Steuerspar TIPPS in der Grunderwerbssteuer Mallorca und der Balearen
Beispielsfall
Privatperson Nichtsteuerresident in Spanien verkauft die Immobilie auf Mallorca an einen Nichtsteuerresidenten zum Preis von 500.000 Euro. Dies ist der typische Fall beim Verkauf einer Ferienimmobilie.
Steuerpflichten des Immobilienkäufers
Grunderwerbssteuer + Steuerrückbehalt 3% vom Kaufpreis
Grunderwerbssteuer: bis 400.000 = 8%
Bei 500.000 EUR Kaufpreis sind es 41.000 EUR Steuerlast
TIPP:
Der Kaufpreis darf den steuerlichen Verkehrswert nicht unterschreiten, sonst kann es nach Jahren zu Lasten des Käufers zu einer Grunderwerbssteuernacherhebung mit Bußgeld und Verzugsaufschlag kommen.
Bussgeld vermeiden:
Benennung eines Steuervertreters auf Mallorca, so dass die Zustellungen der Finanzbehörde ordentlich empfangen und Rechtsmittel eingelegt werden können. Die mallorquinischen Finanzbehörden setzen meist unrechtmäßig überhöhte Werte fest, ohne die Immobilie zustandsgerecht zu bewerten.
Hintergrundwissen: Progressive Grunderwerbssteuer
- bis 400.000 Euro: 8% Grunderwerbsteuer Mallorca
- 400.001 – 600.000 EUR: 9%
- 600.000 – 1.000.000 EUR: 10%
- 1.000.000 – 2.000.000 EUR: 12%
- über 2.000.000 EUR: 13%
Praxistipp Immobilienverkauf inklusive Möbel
Oftmals werden Möbel separat verkauft, um Grunderwerbssteuer zu sparen, doch nicht zu vergessen ist, dass Möbel mit 4% Grunderwerbssteuer zu versteuern sind.
Abgabefrist Grunderwerbssteuer
Innerhalb eines Monats nach dem notariellen Kauftermin
Es ist nicht die Zahlung ausreichend, sondern die Steuererklärung muss vor Ende der Abgabefrist bei der Finanzbehörde in Mallorca im Modell 600 eingereicht sein.
Gesamtkosten bei einem Immobilienkauf auf Mallorca bei 500.000 EUR = 47.615 EUR
- Grunderwerbssteuer: 41.000 EUR
- Notar ca 1200 EUR (variabel nach Dokumentenumfang)
- Grundbuch ca 600 EUR (variabel nach Dokumentenumfang, maximal 0.3 % vom Kaufpreis)
- Legalium Mallorca Vollabwicklung durch unsere Kanzlei: 4500 EUR zzgl Mwst
TIPP zur Rechtssicherheit:
Als Käufer einer Immobilie auf Mallorca sollte die gemeindliche Wertzuwachssteuer stets einbehalten werden. Der Immobilienkäufer und die Finca haftet subsidiär für diese Gemeindesteuer.
Steuerpflichten des Immobilienverkäufers:
Nichtresidentensteuererklärung der letzten 4 Jahre vor dem Verkauf + Gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalia) + Staatliche Gewinnsteuer (19%)
Die Staatliche Gewinnsteuer ist auf Mallorca in der Steuererklärung 210 innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkaufstermin vom Verkäufer einzureichen. Eine Fristversäumung führt zu Bussgeld.
TIPP Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland: Nach Art.6, 13, 22 kann die auf Mallorca bezahlte Gewinnsteuer in Deutschland auf die Einkommensteuerlast anteilig angerechnet werden.