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IMMOBILIENRECHT MALLORCA

Der Immobilienkauf in Spanien ist gesetzlich durch das spanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.

In der Praxis kommt es besonders häufig bei sogenannten Vorkaufverträgen, bei Immobilienkäufen in Spanien, zu Rechtsstreit, da Anzahlungen geleistet werden, aber keine Gegenleistung erfolgt, sondern lediglich ein Verkaufsversprechen.

Sollte der Verkäufer nicht erfüllen wollen, muss er lediglich die erhaltene Anzahlung doppelt zurückzahlen.

Damit ist der Verkäufer von der Vertragspflicht des Immobilienverkaufes entbunden. Der Käufer hat Möglichkeiten sich zu schützen.

Daher sollten Sie als Immobilienkäufer in Spanien unser Immobilienservicekaufpaket in Anspruch nehmen, welches Ihnen Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien bietet.