Erwerb einer Immobilie auf Mallorca mit deutscher GmbH – rechtliche, steuerliche Aspekte.

Der Immobilienkauf in Spanien ist gesetzlich durch das spanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
In der Praxis kommt es besonders häufig bei sogenannten Vorkaufverträgen, bei Immobilienkäufen in Spanien, zu Rechtsstreit, da Anzahlungen geleistet werden, aber keine Gegenleistung erfolgt, sondern lediglich ein Verkaufsversprechen.
Sollte der Verkäufer nicht erfüllen wollen, muss er lediglich die erhaltene Anzahlung doppelt zurückzahlen.
Damit ist der Verkäufer von der Vertragspflicht des Immobilienverkaufes entbunden. Der Käufer hat Möglichkeiten sich zu schützen.
Daher sollten Sie als Immobilienkäufer in Spanien unser Immobilienservicekaufpaket in Anspruch nehmen, welches Ihnen Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien bietet.
Erwerb einer Immobilie auf Mallorca mit deutscher GmbH – rechtliche, steuerliche Aspekte.
Die Schenkung ist im spanischen Zivilgesetzbuch in den Artikeln 618 – 656 CC geregelt.
Mit dem Bodengesetz 12/2017 wurde die Grundlage für eine Regulierung geschaffen.
Am Beispiel von Campos und der Küstenstadt Sa Rapita sieht man weiterhin die starke Nachfrage nach dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca.
Der Immobilienkauf in Spanien ist komplex und um so komplexer wenn Sie selbst als Bauträger auftreten.
Die touristische Vermietung wird auf Mallorca und anderen Balearen Inseln durch das Gesetz 8/2012 geregelt.