0034 971 576 689 info@legalium.com
Seite wählen

GRUNDERWERBSSTEUER

In Spanien unterliegt der Erwerb einer geberauchten Immobilie der Grunderwebssteuer (ITP).

Die zu zahlende Steuer, hängt stark von der Autonomen Region ab, da diese die Möglichkeit haben, einen eigenen Steuersatz festzulegen. Dieser variiert zwischen 5% und 13% (Stand 2023), es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Die Grunderwebssteuer entfällt auf den in der öffentlichen Urkunde oder im privaten Kaufvertrag angegebenen Preis, es sei denn, der vom Finanzamt geprüfte Wert ist höher. In diesem Fall wird letzterer berücksichtigt.

Die Bezahlung der Grunderwerbssteuer erfolgt durch Selbstabrechnung, so dass jeder Steuerpflichtige die entsprechenden Formulare ausfüllen und die Zahlung vornehmen muss. Anschließend wird das Zahlungsformular zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags dem Finanzamt vorgelegt. Ab dem Datum des Kaufvertrages müssen alle Formalitäten innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

BALEAREN

8-13 % Allgemeiner Steuersatz (Stand 2023)
Ausnahme: Grunderwerbssteuer ist nur in Höhe von 5% ab dem 01.01.2020 zu zahlen, wenn der Kaufpreis nicht 200.000 EUR überschreitet und es der Erstwohnsitz des Käufers ist.