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7. April 2024
RIB Mallorca – Investition 2024

Steuer Sparen

Die Firmengründung in Mallorca ist nach der aktuellen Steuerreform, seit dem 01.01.2023 in Kraft, nunmehr steuerlich interessanter.

Der normale Körperschaftssteuersatz von 25% für eine spanische GmbH (SL) sei es als Tochtergesellschaft oder auch als Betriebsstätte einer deutschen GmbH oder Gmbh Co & KG, kann auf ca 3% gemindert werden, wenn im Rahmen von Investitionen auf Mallorca die sogenannte RIB (reserva de inversiones de Baleares) genutzt wird.

Bis zum 25.07.2024 ist die Körperschaftssteuererklärung für das Jahr 2023 auf Mallorca abzugeben, folglich ist jetzt im April im Hauptversammlungsbeschluss der spanischen SL zu bestimmen, ob eine steuermindernde Rücklage geschaffen wird.

Bei natürlichen Personen oder GbRs (Gesellschaften buergerlichen Rechts) ist bis zum 30.06.2024 die Einkommensteuererklärung abzugeben und entsprechend die RIB anzuwenden.

 

AN WEN IST DIE RIB GERICHTET?

Die Rücklage für Investitionen auf den Balearen (RIB) kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, die der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer für steuerlich Ansässige unterliegen und auf den Balearen ansässig sind. (Betriebsstätte, oder Wohnsitz bei natürlichen Personen).

Diese Rücklage kann von allen natürlichen Personen verwendet werden, die bei der Ermittlung ihres Einkommens für die Einkommensteuer nach der Methode der Überschussrechnung eine Tätigkeit (mit Ausnahme des Schiffbaus, der Kunstfaserindustrie, der Automobilindustrie, der Eisen- und Stahlindustrie und des Steinkohlenbergbaus) in einer Betriebsstätte auf den Balearen ausüben und die diese Rücklage in Sachanlagevermoegen auf den Balearen investieren.

WAS IST DER STEUERLICHE VORTEIL DER RIB?

Bei Körperschaftsteuerpflichtigen (spanische SL (GmbH) oder Betriebsstätte, können in jedem Besteuerungszeitraum bis zu 90 % des nicht ausgeschütteten Teils des erzielten Gewinns zurückgestellt werden.

Steuerpflichtige (gemäss dem spanischen Einkommensteuergesetz) wie natürliche Personen, GbR, etc,  haben einen Anspruch auf einen Abzug von der zu zahlenden Einkommensteuerlast für die Investitionsrücklage. Der Abzug wird durch Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die jährlichen Zuweisungen berechnet und ist auf 80 % der Einkommensteuerlast  begrenzt.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES VORSTEUERABZUGS

Anforderungen an die Buchhaltung:

Die Rückstellung muss in der Buchführung der spanischen Körperschaft oder der Einzelfirma, GbR, mit absoluter Trennung und angemessener Bezeichnung dargestellt  werden und ist während der Zeit, in der die erworbenen Sachanlagegüter in Betrieb bleiben müssen, nicht verfügbar. Daher müssen natürliche Personen, GbR, die von diesem Steuervorteil profitieren möchten, die Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch führen.

Frist zur Umsetzung der Investition:

Alle Steuersubjekte, die eine Rücklage für Investitionen auf den Balearen gebildet haben und die entsprechende Steuerermäßigung in Höhe dieser Rücklage in Anspruch genommen haben, müssen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Steuererhebung für das Geschäftsjahr, in dem die Rücklage gebildet wurde, die Investition dieser Rücklage umsetzen.

Es sind folgende Investitionen möglich:

  • Erwerb von Sachanlagevermögen für Forschung und Entwicklung:
  • Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens oder des immateriellen Anlagevermögens.
  • Vermögensgegenstände, die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt auf dem Gebiet der Balearen beitragen.
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben, die sich aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Forschung, Entwicklung und technologischer Innovation gemäß Artikel 35.1 und 2 des Gesetzes 27/2014 über die Unternehmenssteuer (LIS) ergeben.

Bei Grundstücken, ob bebaut oder unbebaut, gilt folgendes zu berücksichtigen:

  • Zur Förderung von sozialem Wohnraum, sofern eine entsprechende Einstufung gemäß den Bestimmungen der regionalen Gesetzgebung für die Maßnahmen des Wohnungsplans der Balearischen Inseln vorliegt und durch den Bauträger zur Vermietung vorgesehen ist.
  • Zur Entwicklung von industriellen Aktivitäten, die in die Abschnitte 1 bis 4 des ersten Abschnitts der Steuersätze für Wirtschaftstätigkeiten fallen, wie sie durch den Königlichen Erlass 1175/1990 vom 28. September genehmigt wurden, durch den die Steuersätze und die Anweisungen füf die Steuer auf Wirtschaftstätigkeiten genehmigt werden.
  • Für sozial-sanitäre Aktivitäten, Pflegeheime für Senioren, Altersheime und Zentren für neurologische und körperliche Rehabilitation.
  • Gewerbegebiete, die sich in einem Sanierungsprozess befinden.
  • Für touristische Aktivitäten gemäß dem Tourismusgesetz der Balearischen Inseln vom 19. Juli 2012, deren Erwerb die Sanierung eines touristischen Betriebs zum Ziel hat.

Im Falle von immateriellen Anlagevermögen darf die Rückstellung nicht in Marken oder nicht patentierten Kenntnissen realisiert werden, wie dies durch die entsprechenden Vorschriften festgelegt wird.

Bei Passagiertransportmitteln auf dem Seeweg müssen diese ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen im Rahmen der öffentlichen Interessenfunktionen verwendet werden, die den öffentlichen Bedürfnissen der Balearen entsprechen.

Bei Transportmitteln des Personenverkehrs auf der Straße muss das Unternehmen, in welches investiert wird, seinen steuerlichen Wohnsitz auf den Balearen haben.

Es werden Arbeitsplätze geschaffen, die mit der Investition gemäß dem vorherigen Punkt zusammenhängen, sofern sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Inbetriebnahme der Investition entstehen. Diese Erhöhung der Belegschaft muss für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten werden (drei Jahre im Falle eines Nettoumsatzes von weniger als 10 Millionen EUR).

Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen, die von Gesellschaften im Zuge ihrer Gründung oder Kapitalerhöhung ausgegeben werden, die ihre Tätigkeit auf den Balearen ausüben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Diese Gesellschaften müssen diese Investitionen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Fälligkeit der Steuer für das Geschäftsjahr, in dem der Steuerpflichtige, der die Aktien oder Anteile an seinem Kapital erwirbt, die Rücklage gebildet hat, tätigen.

Die auf diese Weise erworbenen Wirtschaftsgüter müssen auf den Balearen in Betrieb bleiben.

Die Höhe des Anschaffungswerts der von der Beteiligungsgesellschaft getätigten Investitionen muss mindestens dem eingezahlten Betrag der erworbenen Aktien oder Beteiligungen entsprechen.

Die Investitionen, die von der Tochtergesellschaft getätigt werden, berechtigen nicht zur Anwendung anderer Steuervorteile.

Diese Investitionen können durch Finanzleasing finanziert werden; in diesem Fall ist der Abzug von der Gesamtsteuerschuld davon abhängig, dass die Kaufoption in dem Jahr ausgeübt wird, in dem sie wirksam wird. Ebenso wird die Realisierung der Investition als erfolgt betrachtet, sobald die Vermögenswerte in Betrieb genommen werden, auch in Fällen des Erwerbs durch Finanzleasing.

Es können vorzeitige Investitionen getätigt werden, die als Realisierung der Rücklage gelten, die aus Gewinnen im Steuerzeitraum, in dem die Investition erfolgt, oder in den darauffolgenden drei Jahren gebildet wird.

Investitionshaltedauerpflicht:


Entscheidend ist, dass die Investition innerhalb der genannten Frist getätigt wird und das Investitionsgut innerhalb der Frist in Betrieb gesetzt wird.

Die Haltedauer des Sachanlagevermoegens ist 5 Jahre und bei Grundstücken 10 Jahre. Sollte das Investitionsgut vor dieser Haltedauer abgeschrieben sein, ist dieses innerhalb von 6 Monaten zu ersetzen.

Was passiert, wenn die Frist zur Investition oder die Mindesthaltedauer nicht erfüllt wird?

Die Nichteinhaltung einer dieser Anforderungen führt dazu, dass der Steuerpflichtige verpflichtet ist, den Betrag, der zu dem damiligen Zeitpunkt steuermindernd geltend gemacht hat, in seine Netto-Steuer einzubeziehen. Diese Anpassung muss in der entsprechenden Einkommensteuer/Körperschaftsteuer für das Jahr vorgenommen werden, in dem die Nichteinhaltung auftrat. Darüber hinaus werden Verzugszinsen für den Betrag der Anpassung aufgrund des Verstoßes erhoben.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Betreuung von ausländischen Investitionen auf den Balearischen Inseln und der Anwendung der RIB

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